Bestandssignatur

1-14-0100

Laufzeit

1516-1854 (1921)

Umfang

8,7 lfm

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Die Anfänge des Amtes Altenburg gehen bis ins Mittelalter zurück. Das Gebiet des späteren Amtes war zunächst Reichsbesitz. Nachdem die Wettiner bereits 1250-1290 die kaiserlichen Rechte ausgeübt hatten, kam es 1308 ganz in wettinischen Besitz. Das Amt fiel bei der Teilung von 1485 an die ernestinische Hauptlinie und war nur vorübergehend 1547-1554 albertinisch. Im Amtsbezirk des landesherrlichen Amtes Altenburg lagen noch Ämter geistlicher Stiftungen. Die Besitzungen des 1533 aufgehobenen Georgenstifts zu Altenburg wurden 1539 in ein landesherrliches Amt umgewandelt und wahrscheinlich 1603 mit dem Amt Altenburg vereinigt. Das aus den Besitzungen des ehemaligen Deutschen-Ordens-Hauses in Altenburg gebildete Deutschen-Ordens-Haus-Amt wurde dagegen erst 1757 mit dem Amt Altenburg verbunden, die Finanzen aber wurden bis 1844 selbständig verwaltet. Seit dem 18. Jh. führte das Amt Altenburg die Bezeichnung Kreisamt. Das Amt diente als untere Verwaltungs- und Justizbehörde und wurde nach der Neuordnung der Unterbehörden in Sachsen-Altenburg 1854 in den Gerichtsämtern I und II in Altenburg, den Gerichtsämtern Lucka und Schmölln sowie dem Stadtgericht Altenburg fortgesetzt.
Die Archivalien sind 1936 mit dem Bestand Landratsamt Altenburg in das Archiv gekommen. Die beim Kreisamt Altenburg geführten Verwaltungsakten wurden 1960 als besonderer Bestand aufgestellt und geordnet. Die Justizakten des Kreisamtes sind in die Bestände der Amtsgerichte Altenburg, Meuselwitz und Schmölln eingegangen.