Bestandssignatur

1-34-0001

Laufzeit

(1837) 1922 - 1945 (1956)

Umfang

48,8 lfm

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Behördengeschichte:
Bis 1. Oktober 1922 existierten der größere Landratsamtsbezirk Altenburg mit 160 Orten und der kleinere Landratsamtsbezirk Ronneburg mit 58 Orten als zwei eigenständige Landkreise im neu gebildeten thüringischen Staat. Sie umfassten das Gebiet des Ostkreises des ehemaligen Herzogtums und späteren Freistaates Sachsen-Altenburg.
Durch das Gesetz über die Neuabgrenzung der Kreise und Gemeinden im Land Thüringen (Kreiseinteilungsgesetz) vom 16. Juni 1922, das am 1. Oktober des gleichen Jahres in Kraft trat, wurden der Verwaltungsbezirk Altenburg und der größte Teil des Verwaltungsbezirks Ronneburg unter Ausschluss der Stadt Ronneburg zum neuen Landkreis Altenburg vereinigt. Er bestand nun aus 218 Orten mit insgesamt 88 655 Einwohnern.
Bei seiner zweiten öffentlichen Sitzung am 28. November 1922 verabschiedete der Kreisrat das Kreisgesetz des Landkreises Altenburg über die Kreisverfassung. Demnach wurde der Kreis durch den Kreisrat vertreten, dessen Vollzugsorgan der Kreisdirektor darstellte. Dieser war Staatsbeamter und wurde auf Vorschlag des Innenministeriums ernannt. In seiner Tätigkeit als Vollzugsorgan stellte der Kreisdirektor die geschäftsleitende und ausführende Behörde des Kreises dar und trug die Bezeichnung "Der Kreisdirektor". Der Kreisrat bestand aus 27 Mitgliedern, die für die Dauer von drei Jahren gewählt wurden.
Der Landkreis verwaltete sich zunächst unter dem Kreisdirektor selbst und erhielt staatliche Aufgaben nur als Auftragsangelegenheiten übertragen. Die erste Kreisratswahl fand am 10. September 1922 statt. Die Abgeordneten stammten aus fünf Fraktionen: der SPD, der USPD, der KPD, der Demokratischen Partei und der Wirtschaftlichen Einheitsliste. Das Kreisratsmitglied Max Hüttig wurde zum Vorsitzenden gewählt. Gleichzeitig wurden zwei aus jeweils fünf Mitgliedern bestehende Ausschüsse ins Leben gerufen: ein Verwaltungs- und Finanzausschuss und ein sozialpolitischer Ausschuss. Zum ersten Kreisdirektor wurde Staatsrat Emil Böhme berufen. Neben ihm waren im Jahre 1923 20 Beamte und 21 Angestellte in der Kreisverwaltung tätig.

Das "Thüringische Kreisamt" als nachgeordnete staatliche Verwaltungsstelle für jeden Landkreis wurde erst in Umsetzung der Landesverwaltungsordnung vom 10. Juni 1926 errichtet. In ihr wurden die obersten und nachgeordneten Verwaltungsstellen des Landes Thüringen benannt und ihre Aufgaben, Befugnisse und Zuständigkeiten gesetzlich definiert. Hinsichtlich der thüringischen Kreisverwaltung wurden folgende Regelungen getroffen: Den Kreisämtern steht jeweils der Landrat vor; zur Erfüllung staatlicher Aufgaben sind in den Kreisen Bauämter, Gesundheitsämter, Veterinärämter und Forstämter zu errichten, die vom Vorstand der Kreisämter und den technischen Leitern gemeinsam geführt werden sollen; den Kreisämtern wird die Gendarmerie unter Führung von Gendarmeriekommissaren unterstellt. Zur Entscheidung von Streitigkeiten des öffentlichen Rechts wird für jeden Kreis ein Kreisverwaltungsgericht eingerichtet.
Mit der kurz darauf erlassenen Gemeinde- und Kreisordnung vom 8. Juli 1926 wurden alle Belange der Kreisverwaltung thüringenweit geregelt; eine eigene Kreisverfassung wurde somit überflüssig. Aus diesem Grunde beschloss der Kreisrat des Landkreises Altenburg am 12. April 1927 die Aufhebung seiner Verfassung.
Der bisherige Kreisdirektor Emil Böhme wurde auch zum ersten Landrat und somit zum ersten Vorstand des Thüringischen Kreisamtes Altenburg ernannt. Nach seinem Tod im Juli 1930 bis zur Amtsenthebung durch die amerikanische Besatzungsmacht im April 1945 fungierte sein Nachfolger Kurt Wagner als Landrat des Kreises Altenburg. Zu seiner Amtszeit bestand die Behörde aus sieben Abteilungen:
Abteilung I: Allgemeine Verwaltung
Fachbereich a: Geschäftsführung, Personal, Verwaltung des Grundbesitzes, Gemeindeaufsicht, Wirtschaft, Wohnungswirtschaft, Landwirtschaft
Fachbereich b: Polizei, Handel, Gewerbe, Verkehr, Wasser-, Fischerei- und Jagdsachen
Fachbereich c: Versicherungsamt
Abteilung II: Bauverwaltung
Fachbereich a: staatlicher Hochbau für die Kreise Altenburg und Gera
Fachbereich b: Bau- und Wegepolizei
Abteilung III: Schulverwaltung
Abteilung IV: Medizinalverwaltung
Abteilung V: Veterinärverwaltung
Abteilung VI: Kreisfinanzverwaltung
Abteilung VII: Kreiswohlfahrtsamt

Die Beziehungen des Landes Thüringen zu seinen Landkreisen wurde im gleichnamigen Gesetz vom 27. Mai 1931 geregelt. Dieses bezog sich v.a. auf die Abgrenzung der staatlichen Aufgaben von den Selbstverwaltungsangelegenheiten des Landkreises und auf den Einsatz der Beamten bei der Überschneidung beider Tätigkeitsbereiche.

Abgesehen von personellen Veränderungen am Ende des zweiten Weltkrieges, die zuerst von den amerikanischen und ab 1. Juli 1945 von den sowjetischen Besatzungstruppen vorgenommen wurden, blieb das Thüringische Kreisamt bis zum Erlass des Gesetzes über die Bildung beratender Körperschaften bei der Selbstverwaltung im Lande Thüringen vom 12. Juni 1946 erhalten.

Bestandsgeschichte und -bearbeitung:
Der Hauptteil des Bestandes wurde zwischen 1936 und 1956, vermischt mit Akten des Landratsamtes Altenburg, noch von der Behörde selbst und später vom Rat des Kreises Altenburg übernommen und 1959 -1960 als besonderer Bestand aufgestellt. Als Ergebnis einer anschließenden Bestandsbearbeitung konnte bereits in den 1960er Jahren ein handschriftliches Findbuch vorgelegt werden, in dem die bis dahin übernommenen 1799 Aktenbände mittels einfacher Verzeichnung nach archivfachlichen Kriterien gut systematisiert erfasst worden waren.
Bis zum Jahre 2003 sind in mehreren kleineren Ablieferungen über 200 weitere Akten des Thüringischen Kreisamtes Altenburg - hauptsächlich über das Kreisarchiv Altenburger Land - an das Staatsarchiv Altenburg abgegeben worden. Diese Nachlieferungen wurden stets zeitnah in den Bestand eingearbeitet. Ebenso wurde das Findbuch mit zahlreichen Nachträgen versehen.

Der Bestand "Thüringisches Kreisamt Altenburg" umfasst nun insgesamt 3321 Aktenbände in einen Gesamtumfang von 46,4 lfm., die hauptsächlich im Zeitraum zwischen 1922 und 1945 entstanden sind. Bei der Bestandsbildung ist mit wenigen Ausnahmen nach dem Prinzip verfahren worden, dass Aktenbände verschiedener Provenienzen stets der Behörde zugeordnet worden sind, bei der sie den letzten Zuwachs erhalten haben. So wurden die Akten, die bereits bei der Vorgängerbehörde - dem Landratsamt Altenburg - angelegt worden waren und vom Thüringischen Kreisamt Altenburg weitergeführt worden sind, dem Bestand "Thüringisches Kreisamt" zugeordnet. Analog dazu sind die Aktenbände, die über das Jahr 1945 hinausgehen und vom späteren Kreisrat Altenburg abschließend bearbeitet wurden, fast grundsätzlich in den Bestand "Kreisrat des Landkreises Altenburg" eingegliedert worden.

Entsprechend der eingegrenzten historischen Zuständigkeit des Thüringischen Staatsarchivs Altenburg auf das Fürstentum / das Herzogtum bzw. den Freistaat Sachsen-Altenburg bis 1920 sowie auf den Landkreis Altenburger Land bis 1952, stellt der Bestand "Thüringisches Kreisamt Altenburg" die umfangreichste Überlieferung einer staatlichen Behörde des Landes Thüringen aus dem Zeitraum 1920 bis 1952 dar und ist somit für die Erforschung der regionalen Geschichte des 20. Jahrhunderts von besonderer Bedeutung. Er beinhaltet umfangreiche Überlieferungen aus jeder der oben genannten sieben Fachabteilungen.
Hervorzuheben ist der große Anteil der Abteilung Bauverwaltung am Gesamtbestand (44 %). Dieser einstige Teilbestand wurde im August/September 2021 nach Neusignierung und -kartonierung in den Gesamtbestand integriert. Hier sind eine Vielzahl von Quellen über die Bautätigkeiten im Landkreis Altenburg überliefert - insbesondere Bausachen/Baugenehmigungsverfahren der Gemeinden des Landkreises Altenburg zwischen 1920 und 1947. Des Weiteren sind im Bestand zahlreiche Bauakten von Firmen und Betrieben enthalten - v. a. der Deutschen Erdöl AG Rositz (DEA). Daneben finden sich viele Akten über Wohnungsangelegenheiten, Baudarlehn und Zuschüsse sowie Wege-, Straßenbau- und Wassersachen, aber auch Bauakten über einzelne Gebäude der Stadt Altenburg.

Das aus den 1960er Jahren stammende handschriftliche Findbuch mit allen jüngeren Nachträgen ist im Jahre 2009 durch Frau Fröbel in das Datenbanksystem Augias-Archiv übertragen worden. Im Jahre 2010 nahm Herr Pfau im Rahmen von Bestandsbearbeitungen weitere Ergänzungen vor, insbesondere aus den Überlieferungen der Schulinspektionen des Ostkreises. Das vorliegende Findbuch stellt somit lediglich eine Retrokonversion eines älteren Findhilfsmittels und keine Neubearbeitung des Bestandes dar. Bis auf einige sprachliche Korrekturen und formale Vereinheitlichungen sind keine Änderungen an den ursprünglichen Verzeichnungsangaben vorgenommen worden.
Im September 2021 erfolgte durch Frau Klöppel im Zuge eines studentischen Praktikums die Retrokonversion der Findkarteien des bis dato separaten Teilbestands "Thüringisches Kreisamt Altenburg, Abteilung Bauverwaltung".