Bestandssignatur

5-94-6540

Laufzeit

1901- 1946

Umfang

3,9 lfm (147 AE)

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Etwa vier Jahre nach der Gründung des Deutschen Reiches 1871 wurde am 14. März 1875 das Bankengesetz verabschiedet. Es regelte das deutsche Zentralbankenwesen einheitlich. In Folge der neuen rechtlichen Bestimmungen wurde am 1. Januar 1876 die Reichsbank durch Übernahme der Preußischen Bank als zentrale Notenbank mit Sitzin Berlin als öffentliche Anstalt gegründet. Anfangs unterstand das Geldinstitut dem Reichskanzler direkt. Erst 1924 erhielt die Anstalt entsprechend des Dawesplans seine Unabhängigkeit von der Reichsregierung.
1939 erfolgte die Umbenennung in Deutsche Reichsbank. Nach dem Zweiten Weltkrieg hörte die Bank offiziell auf zu existieren. In vielerlei Hinsicht besteht jedoch eine fortlaufende Kontinuität, sowohl in der Arbeit der 1948 gegründeten Bank deutscher Länder als auch in der 1957 gegründeten Bundesbank.

Inhalt
1 Allgemeines.- 2 Anordnungen übergeordneter Stellen der Reichsbank.- 3 Eigene Bilanzen und Geschäftsberichte.- 4 Liegenschaften.- 5 Personal.- 6 Beziehungen zur Militärregierung.- 7 Banken und Sparkassen.- 8 Firmen- und Kreditakten.- 9 Wechselrecht.- 10 Wertpapiere.- 11 Girokonten.- 12 Devisen und Devisenbewirtschaftung.