Bestandssignatur

5-94-6940

Laufzeit

1931 - 1938

Umfang

0,1 lfm (5 AE)

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Die Thüringische Staatsbank in Weimar wurde durch das Staatsbankgesetz vom 20. Dezember 1922 ins Leben gerufen. Die Übernahme der Landeskreditinstitute in Rudolstadt und der Landessparkassen im ehemaligen Gebiet Gera-Greiz erfolgte am 1. September 1923.
Die Thüringische Staatsbank hatte die Aufgabe, die verfügbaren Gelder des Staates zu verwerten und den Geldverkehr des Staates zu regeln. Außerdem umfasste der Geschäftskreis der Bank den Betrieb aller Bank- und Kommissionsgeschäfte und das Hypothekengeschäft. Zu ihren Aufgaben gehörte weiterhin die Fürsorge für die bankgeschäftlichen Bedürfnisse der Thüringischen Selbstverwaltungskörper, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, des Handels und der Industrie, der Landwirtschaft und des Kleingewerbes.
Die Verwaltung der Staatsbank erfolgte durch ein Staatsbankdirektorium, welches sich aus dem Präsidenten und einem oder mehreren Mitgliedern zusammensetzte. Die Mitglieder des Direktoriums wurden vom Staatsministerium bestellt. Das Direktorium selbst war dem Finanzminister unmittelbar unterstellt. Die Thüringische Staatsbank unterhielt mehrere Zweig- und Nebenstellen, welche dem Direktoriumunterstellt waren. Diese führten neben dem Titel „Thüringische Staatsbank“ die Bezeichnung des Ortes, in dem sie ihren Sitz hatten.
Mit dem Befehl Nr. 1 des Oberkommandierenden der sowjetischen Streitkräfte und 1. Stadtkommandanten von Berlin wurde die Schließung aller vorhandenen deutschen Banken angewiesen. Alle Geld- und Kreditinstitute mussten ihre Tätigkeit mit Bilanzen per 8. Mai 1945 einstellen. Auf Grundlage des Befehls Nr. 1 der SMAD zur Neuorganisation des Finanz- und Bankwesens in der Sowjetisch besetzten Zone vom 23. Juli 1945 wurden in den Ländern bzw. Provinzen der SBZ Landes- bzw. Provinzialbanken gegründet. Im Land Thüringen erfolgte dies mit dem Landesbankgesetz vom 26. Juni 1946.

Inhalt
Dienstanweisungen.