Bestandssignatur

5-12-1100

Laufzeit

1825 - 1833

Umfang

0,1 lfm Akten (3 AE)

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

In der Oberherrschaft waren im 18. Jahrhundert als Amtsärzte die "Medici Ordinarii" zu Rudolstadt als Organ zur Beratung der Regierung in medizinalpolizeilichen Angelegenheiten und zur Prüfung von Ärzten und anderem Medizinalpersonal tätig. Sie wurden im Februar 1823 zum Medizinalkollegium umgebildet. Auch diese Behörde blieb nachgeordnetes Beratungsorgan der Regierung. Schließlich wurde im Mai 1836 Dr. med. Ernst Friedrich Conradi, der führende Arzt im Medizinalkollegium, zum stimmberechtigten Medizinalrat in der Regierung ernannt und damit innerhalb der Regierung ein besonderes Medizinaldezernat geschaffen.

Inhalt

Prüfung des Dr. med. Johann Michael Heyder zu Lichtenhain bei Oberweißbach.- Prüfung der Chirurgen.- Aufnahme Kranker in das Krankenhaus Rudolstadt.