Bestandssignatur

5-12-1500

Laufzeit

1375 - Ende 18. Jh.

Umfang

30,7 lfm Akten und Amtsbücher (1817 AE)

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

In Frankenhausen hatte Graf Wilhelm nach der Teilung von 1570 ebenfalls eine besondere Zentralverwaltung für den ihm übergebenen Teil des schwarzburgischen Territoriums errichtet. Sie war in derselben Weise wie die Zentralverwaltung in Rudolstadt organisiert. Die Landesverwaltung nahm eine Kanzlei wahr, an deren Spitze Johann Pistorius zunächst als Direktor, seit 1583 als Kanzler gestellt wurde und die aus weiteren vier Räten bestand. Auch hier bildete die Kanzlei mit einigen Geistlichen das Konsistorium. Die Anfänge der Renterei in Frankenhausen sind schon bis in die Zeit vor den Landesteilungen zurückzuverfolgen. Die ersten überlieferten Frankenhäuser Rentereirechnungen stammen von 1561/1562 und 1570.
Obwohl das Territorium des Grafen Albrecht von Schwarzburg-Rudolstadt auch nach dem Erwerb der Herrschaft Frankenhausen noch immer von geringem Umfang war, ließ er die Zentralverwaltung der Unterherrschaft in Frankenhausen neben der Zentralverwaltung der Oberherrschaft in Rudolstadt bestehen. Erst ganz allmählich und nur auf bestimmten Gebieten der Verwaltungstätigkeit gelang es den Rudolstädter Behörden, Einfluss auf die unterherrschaftlichen Besitzungen zu nehmen. Zuerst konnte auf dem Gebiet des landesherrlichen Finanzwesens die Unterherrschaft der oberherrschaftlichen Renterei unterstellt werden. Die Frankenhäuser Rentereirechnungen enden 1607. Seitdem wurden die Einnahmen aus den unterherrschaftlichen Ämtern von der Renterei Rudolstadt unmittelbar eingenommen. Auch die Spitzen der beiden Regierungen in Rudolstadt und Frankenhausen wurden schon im 17. Jahrhundert zeitweise verbunden. Die Kanzlei Frankenhausen arbeitet in starker Abhängigkeit von den Rudolstädter Zentralbehörden bis 1809 weiter und wurde dann von der Landeshauptmannschaft Frankenhausen abgelöst.

Inhalt

1 Reichs- und Hoheitssachen
1.1 Fürstliches Haus
Einzelne Mitglieder.- Wittum der Klara von Schwarzburg (zu Heringen).- Graf Wilhelm.- Erbhuldigung.- Angelegenheiten anderer Häuser.- Landesteilungen.

1.2 Allgemeine Verwaltung.- 1.3 Register und Archivwesen.- 1.4 Gebäude.- 1.5 Bedienstete.

1.6 Beziehungen zu anderen Reichsständen
Kursachsen (Albertiner).- Ernestinisches Thüringen.- Braunschweig.- Stolberg.- Reuß.- Grafen von Mansfeld.- Hessen-Darmstadt.- Erzstift Magdeburg.- Verschiedene Verträge und Verhandlungen.

1.7 Lehensverhältnisse (Reich, Böhmen, Sachsen, Fulda).

1.8 Grenzstreitigkeiten
Hohnsteinsche Sachen (Ämter Heringen und Kelbra).- Benneckenstein.- Kranichfeld.- Walkenried.- Herrschaft Wiehe.

1.9 Reich.- 1.10 Münzangelegenheiten.- 1.11 Prozesse vor dem Reichskammergericht und den Hofgerichten.

2 Land- und Kreistage.

3 Militärsachen
Defensionswerk, eigene Truppen.- Einzelne Militärpersonen.- Reichskriegssteuern.- Kreissteuern.- Durchmärsche fremder Truppen und deren Einquartierung.- Lieferungen und Leistungen.- Kontributionen.- Ausländische Werbung.

4 Kammersachen
Landessteuern.- Zölle.- Fronen.- Salinen und Bergwerke.- Geleit.- Belehnungen.- Schuldenwesen.
Lehngüter Auleben (mit Schlotheim und Tilleda), Berga (mit Kelbra und Uthleben), Borxleben, Döschnitz, Esperstedt, Etzleben und Kindelbrück, Göllingen, Großfurra, Oldisleben, Rockensußra, Rottleben, Rüxleben, Steinthaleben mit Ringleben, Sundhausen, Udersleben, Wasserthaleben, Wolkramshausen, Vorwerke und Schäfereien.

5 Kirchen- und Schulwesen.

6 Forst- und Jagdsachen
Forstwesen.- Jagd.- Flöße.

7 Landwirtschaft
Fronen.- Mühlen.- Brauwesen.

8 Handwerk, Innungen und Handel.- 9 Straßen- und Postwesen.

10 Städte und Ämter
Städte (Frankenhausen, Heringen, Schlotheim, Tilleda).- Einzelne Gemeinden.- Ämter.

11 Justizwesen
Zivile Gerichtsbarkeit.- Strafgerichtsbarkeit.