Bestandssignatur

5-12-1510

Laufzeit

1552 - 1832

Umfang

3,2 lfm Akten und Amtsbücher (246 AE)

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Das Konsistorium Frankenhausen als oberste Behörde für Kirchen- und Schulangelegenheiten entstand im Zusammenhang mit der Bildung der selbständigen Herrschaft Frankenhausen 1571 bis 1598, wahrte aber auch danach als solches für die Unterherrschaft Schwarzburg-Rudolstadt seine Selbständigkeit. Die Behörde wurde erst 1809 in eine dem Konsistorium Rudolstadt unterstellte Kircheninspektion umgewandelt und seit 1850 als Kirchen- und Schulinspektion beim Landratsamt Frankenhausen weiter geführt.

In den Ämtern Kelbra und Heringen waren die Grafen von Schwarzburg durch Besitzrechte der Grafen von Stolberg beschränkt, die sich mit den Schwarzburgern in die Stadtherrschaft über beide Städte, in die Kirchenhoheit und die Herrschaft über die Vasallen teilten. Die Unterherrschaft verfügte über keine durchgebildete Organisation der Kirchen- und Schulverwaltung in der mittleren Instanz. Hier standen vielmehr die Kirchenministerien in Frankenhausen, Heringen und Kelbra und die Dorfpfarreien unmittelbar unter dem Konsistorium, seit 1810 unter der Kircheninspektion in Frankenhausen.

Inhalt

1 Verwaltung
Registranden.- Mandate.- Gräfliches bzw. fürstliches Haus Schwarzburg.- Verhältnis zu Kursachsen (auch Heringen und Kelbra).- Angelegenheiten einzelner Pfarrer.

2 Kirchen
Festtage, Bußtage, öffentliche Gebete.- Gottestdienstordnungen, Gesangbücher, Kirchenstände.- Visitationen.- Statistische Angaben zu den Kirchen der Unterherrschaft Frankenhausen.- Kirchenländereien.

3 Schulen.- 4 Armen- und Waisenwesen.- 5 Stiftungen, Legate und Stipendien.- 6 Ehe- und Schwängerungssachen.- 7 Synagoge Immenrode.