Bestandssignatur

5-13-1010

Laufzeit

1817 - 1923

Umfang

9,8 lfm Akten und Amtsbücher (1207 AE)

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Der auf Grund der landschaftlichen Verfassung vom 8. Januar 1816 gebildete Landtag tagte erstmals am 8. April 1821. Er setzte sich aus je fünf Vertretern der Rittergutsbesitzer, der Städte und der Landbevölkerung zusammen, die durch ein indirektes Verfahren gewählt wurden. Die landschaftliche Verfassung von 1816 sowie das veränderte Landtagswahlgesetz von 1848 wurden durch das Grundgesetz für Schwarzburg-Rudolstadt vom 21. März 1854 aufgehoben. Es waren nunmehr 16 Landtagsabgeordnete zu wählen, von denen die größeren Grundbesitzer durch unmittelbare Wahlen drei bestimmten, während auf die größeren Städte fünf und die kleineren Städte und Landgemeinden acht Abgeordnete entfielen, die aus gleichen und indirekten Wahlen hervorgingen. Seit 1870 setzte sich der Landtag aus vier von den Höchstbesteuerten in drei Wahlkreisen gewählten Vertretern sowie aus 12 aus allgemeinen, direkten und geheimen Wahlen hervorgegangenen Abgeordneten zusammen. Dieses Wahlsystem blieb bis 1918 bestehen.
Das Wahlgesetz für den Landtag des Freistaats Schwarzburg-Rudolstadt legte die Anzahl von 17 Abgeordneten fest, die in zwei Wahlkreisen durch allgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahlen (auch der Frauen) nach dem Verhältniswahlrecht ermittelt wurden. Nach der Gründung des Landes Thüringen bestand der Landtag als Gebietvertretung noch bis zum 24. März 1923, doch hatte man die Zahl der Abgeordneten seit 1921 auf zehn vermindert.

Inhalt

1 Allgemeines.- 2 Akten der Regierung Rudolstadt.- 3 Die Landtage von 1821 bis 1847 (5 Legislaturperioden).- 4 Außerordentlicher Landtag 1848.- 5 Die Landtage von 1848 bis 1870 (4 Legislaturperioden).- 6 Die Landtage von 1871 bis 1919 (14 Legislaturperioden).- 7 Der Landtag von 1919 bis 1923.- 8 Register und Registranden.