Bestandssignatur

5-13-2250

Laufzeit

1867 - 1919

Umfang

0,3 lfm Akten und Amtsbücher (9 AE)

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Das Ersatzwesen, also die Ergänzung des Heeres, durch Aushebung, Einstellung und Entlassung der Soldaten war im Norddeutschen Bund bzw. im Deutschen Reich durch das Wehrgesetz vom 9. November 1867 geregelt. Es organisierte, insbesondere die Anlegung und Führung der Stammrollen auf der Grundlage der Bestimmungen über die Verpflichtung zum Kriegsdienst.

Für die Landwehrbezirke bestanden Ersatzkommissionen. Darüber befanden sich die Oberersatzkommissionen (Infanteriebrigade). Darüber wiederum waren die Korpskommandeure sowie schließlich das Reichskriegsministerium tätig. Auf allen vier Ebenen waren Vertreter der militärischen und jeweiligen zivilen Verwaltung gemeinsam tätig. In den Ersatz- und Oberersatzkommissionen, denen die Auszuhebenden persönlich zugeführt wurden, wirkte neben einem höheren Militärkommandeur (Militärvorsitzender) und einem oberen Verwaltungsbeamten (Zivilvorsitzenden) auch ein Militärarzt mit.

Die Oberersatzkommission Rudolstadt bestand aus dem Kommandeur im Rang eines Generalmajors der in Erfurt stationierten 16. Infanteriebrigade und einem Vertreter des Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt (im Rang eines Geheimen Regierungsrats). Sie organisierte vornehmlich nach Empfang der von den Ersatzkommissionen in Frankenhausen, Königsee und Rudolstadt erstellten Musterungsberichte die Aushebung der Wehrpflichtigen und deren Überweisung an die vorgesehenen Truppenteile.

Inhalt

Reklamationen und Entscheidungen über Wehrpflichtige.