Bestandssignatur

5-13-4100

Laufzeit

1851 - 1864

Umfang

0,1 lfm Akten (9 AE)

Findmittel

unerschlossen

Inhalt

Auch nach den Reformen zur Mitte des 19. Jahrhunderts waren die Superintendenten für die Leitung der inneren Angelegenheiten von Kirche und Schule ihrer Amtsbereiche zuständig, während die äußeren Kirchen- und Schulangelegenheiten von den Inspektoren, seit der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts Kirchen- und Schulinspektionen, wahrgenommen wurden. Sie setzten sich aus dem Landrat, oder bis 1868 auch dem Justizamtmann, und dem zuständigem Superintendenten zusammen. Ihre Aufgaben als Ehegerichte gingen 1850 an die ordentlichen Gerichte über.
Hinsichtlich der Schulaufsicht waren die Superintendenten und die Kirchen- und Schulinspektionen für die Volksschulen und die Fortbildungsschulen zuständig. Zunächst bestanden noch Kirchen- und Schulinspektionen (Rudolstadt, Blankenburg, Ehrenstein, Königsee, Könitz, Stadtilm, Leutenberg, Frankenhausen und Schlotheim). Allerdings wurde schon bald begonnen, die Diözesen allmählich den Landratsamtsbezirken anzugleichen. Die Diözese Ehrenstein wurde daher 1852 aufgehoben und mit der Diözese Stadtilm verbunden. In der gleichen Weise erfolgte bald nach Wiedereinrichtung des Landratsamtsbezirks Rudolstadt 1870 die Auflösung der Diözesen Leutenberg, Könitz und Blankenburg und 1874 der Diözese Stadtilm. Damit wurden auch die jeweiligen Kirchen- und Schulinspektionen aufgehoben.

Inhalt

Schulgebäude.- Rechte der Kirche.- Kapitalien und Grundstücke des Kirchenärars.- Regierungsjubiläum.