Bestandssignatur

5-13-5180

Laufzeit

1870 - 1918

Umfang

3,8 lfm Akten (160 AE)

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Im Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt wurde, wie in den meisten deutschen Staaten, ein besonderes Enteignungsgesetz (Expropriationsgesetz) erst durch die Bedürfnisse des Eisenbahnbaus notwendig. Mit Gesetz vom 7. Dezember 1868 "über die bei Anlegung einer Eisenbahn von Gera nach Eichicht erforderlichen zwangsweisen Enteignungen" wurde als Exekutivorgan die Funktion des Kommissars geschaffen. Dieser wurde vom Fürsten berufen.
Ihm oblag die Entscheidung über die Notwendigkeit und den Umfang einer zwangsweisen Abtretung sowie über die zu gewährende Entschädigung. Dies hatte auf dem Verwaltungsweg, unter Ausschluss des Rechtswegs zu geschehen. Unterstützt wurde der Kommissar von Protokollführern, Vermessern und anderen Hilfspersonen. Die Tätigkeit des letzten Kommissars endete im Jahr 1918.

Inhalt

Allgemeines
Abschätzung.- Entschädigung.- Verkaufsurkunden.- Bestellung von Sachverständigen.- Gewinnung von Bruchsteinen und Kies.- Vorflutregulierung.- Kommunalbesteuerung der Eisenbahnanlagen.- Private Anschlussgleise.

Orte
Allendorf.- Allersdorf.- Arnstadt.- Aschau.- Bechstedt.- Blankenburg.- Blumenau.- Breternitz.- Cursdorf.- Eichicht.- Esperstedt.- Fischersdorf.- Frankenhausen.- Glasbach.- Göllingen.- Hammersfeld.- Hockeroda.- Katzhütte.- Kirchhasel.- Köditz bei Königsee.- Königsee.- Könitz.- Leutenberg.- Leutnitz.- Lichta bei Königsee.- Lobenstein.- Mankenbach.- Mellenbach.- Meuselbach.- Milbitz bei Rottenbach.- Oberköditz.- Oberrottenbach.- Obstfelderschmiede.- Oldisleben.- Reinsdorf.- Reschwitz.- Ringleben.- Rottleben.- Rudolstadt.- Schwarza.- Schwarzburg.- Sitzendorf.- Sondershausen.- Stockheim.- Tauschwitz.- Unterköditz.- Unterloquitz.- Unterweißbach.- Volkstedt.- Watzdorf.