Bestandssignatur

5-13-5190

Laufzeit

1880 - 1922

Umfang

0,3 lfm Akten (14 AE)

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Am 1. Januar 1855 wurde neben der Hauptlandeskasse eine zweite "Hauptkasse" in Rudolstadt als Staatsanstalt unter dem Namen Landeskreditkasse errichtet. Vorbild war die Landeskreditanstalt in Meiningen. Sie hatte die Aufgabe, die Staatsschulden und die Staatsaktiva zu verwalten. Gleichzeitig erhob sie die Kauf- und Ablösungsgelder bei der nunmehr durchgeführten Ablösung der Feudallasten. Durch das Gesetz vom 1. November 1855 wurde ihre Tätigkeit genauer umrissen. Sie hatte die Landes- und Domänenschulden zu verzinsen und zu tilgen, die Ablösung der grundherrlichen Lasten zu vermitteln, Kapitalien von Behörden und Privatpersonen aufzunehmen und zur Hebung der Landwirtschaft und des Gewerbes sowie zur Beseitigung von Notständen verzinsbare Darlehen auszugeben. Die Einnahmen flossen aus den Kaufgeldern veräußerten Grundbesitzes und den Ablösungsgeldern von Feudalberechtigungen, den Depositen inländischer Behörden, den von Privatpersonen aufgenommenen Kapitalien, den Zuschüssen der Hauptlandeskasse zur Verzinsung und Tilgung der Landes- und Domänenschulden und den einkommenden Zinsen der ausstehenden Aktivkapitalien des Landes- und Domänenvermögens. Die Überschüsse flossen der Hauptlandeskasse zu. Der Landtag hatte Kontrollbefugnisse. Seit dem Ende des 19. Jahrhunderts wurde die Landeskreditkasse verstärkt Instrument zur Förderung der Landwirtschaft und des Gewerbes. Die Landeskreditkasse wurde nach Auflösung des Gebiets Rudolstadt am 1. September 1923 in die Thüringische Staatsbank überführt.

Inhalt

Personal der Hauptlandeskasse.- Geschäftsberichte.- Darlehensakten (u.a. Gut Seedorf).- Registranden 1902 - 1910.