Bestandssignatur

5-13-5192

Laufzeit

(1835) 1871 - 1921

Umfang

0,1 lfm Akten (3 AE)

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Zur Herstellung eines gemeinsamen Zoll- und Handelsgebietes gründeten Preußen (für seine thüringischen Gebiete), Kurhessen (für den Kreis Schmalkalden) und alle thüringischen Staaten am 10. Mai 1833 den „Zoll- und Handelsverein der Thüringischen Staaten“. Der Zollverein verwaltete alle Zölle und indirekten Steuern (Verbrauchssteuern, insbesondere auf Bier, Tabak, Salz und Zucker). Anfangs stand an der Spitze des Vereins der Generalinspektor, ab 1890 die Generalzolldirektion und beginnend mit dem Jahr 1909 ein Präsident in Erfurt.
Die untergeordnete Verwaltung gliederte sich in die von den Ländern gebildeten Behörden zur Steuererhebung (in Schwarzburg-Rudolstadt die „Rent- und Steuerämter“ sowie die „Steuerämter“) und die dem Verein verpflichteten Behörden zur Steuerkontrolle und Steueraufsicht. Für den Oberkontrollbezirk Rudolstadt, der die Oberherrschaft von Schwarzburg-Rudolstadt (bis 1863 auch das sachsen-meiningische Kranichfeld) umfasste, war als Steueraufsichtsbeamter der „Obersteuerkontrolleur Rudolstadt“ zuständig. Nach der 1890 erfolgten Neuorganisation der Unterbehörden des Vereins nahmen die Kontrollen „Bezirkssteuerinspektoren“ wahr. Die Umbenennung aller Steuerbehörden in Zollbehörden erfolgte 1909. Akten zum „Obersteuerkontrolleur Rudolstadt“ befinden sich auch in den Rudolstädter Ministerialbeständen (Abteilungen Staatsministerium und Finanzen).

Inhalt

Übergangsstraßen.- Organisation des Thüringischen Zoll- und Steuervereins.