Bestandssignatur

5-13-5194

Laufzeit

1875 - 1906

Umfang

0,1 lfm Akten (4 AE)

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

In der Unterherrschaft, die 1822 in den preußischen Zollverband eingegliedert worden war, bildeten seit 1824 die Provinzial-Steuer-Direktion in Magdeburg und das ihr unterstellte Hauptzollamt, seit 1838 Hauptsteueramt Nordhausen, die zuständigen oberen und mittleren Erhebungsbehörden. Die indirekten Steuern und Zölle vereinnahmte unmittelbar aber die Frankenhäuser Steuerbehörde. Bei der Eingliederung der Unterherrschaft in den Thüringischen Zoll- und Steuerverein 1901 erhielt das Rent- und Steueramt Frankenhausen selbst die Aufgaben des Bezirkssteueramts für die Unterherrschaft. Die Steuerkontrolle in der Unterherrschaft führte zunächst der Obersteuerkontrolleur in Kelbra durch, bis am 1. Oktober 1873 für die beiden schwarzburgischen Unterherrschaften ein besonderer Obersteuerkontrolleur in Sondershausen eingesetzt wurde, der am 15. Juni 1875 seinen Dienstsitz nach Frankenhausen verlegte. Nach Übergang an den Thüringischen Zoll- und Handelsverein 1901 war der Bezirkssteuerinspektor in Erfurt für die Unterherrschaft zuständig.

Inhalt

Verordnungen zur Brausteuer.- Fabrikanlagen.