Bestandssignatur

5-13-5320

Laufzeit

1760 - 1872

Umfang

0,3 lfm Akten (32 AE)

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Die Organisation der schwarzburgischen Forstbehörden war schon im 18. Jahrhundert weit verzweigt. Als untere Forstbehörden erschienen im 16. Jahrhundert Forsteien, die von Forstknechten verwaltet wurden. Die ältesten Forsteien befanden sich im waldreichen Amt Schwarzburg. Hier werden im 16. Jahrhundert die Forstei Schwarzburg und Katzhütte ("Forstknecht zu Hütten an der Katza") genannt. Das Kammgebiet des Thüringer Waldes wurde erst um die Mitte des 17. Jahrhunderts einer intensiveren Bewirtschaftung unterworfen. Ein Förster zu Scheibe wird 1643 genannt, stand aber offensichtlich in Abhängigkeit von der Forstei Cursdorf.
1740 trat eine Neuverteilung der Forsteien ein, wobei gleichzeitig ein Forstmeisterbezirk aufgehoben wurde. Der erste Forstmeisterbezirk, jetzt bereits Forstdepartement genannt, umfasste mit dem Sitz in Paulinzella die Forsteien Paulinzella, Singen, Gräfinau, Cursdorf, Katzhütte, Scheibe und Neuhaus am Rennweg, also die Forsteien der Ämter Schwarzburg und Paulinzella, das zweite Departement in Rudolstadt die übrigen Forsteien der Oberherrschaft.
Die Forstdepartements erhielten in den folgenden Jahrzehnten mehrfach einen neuen Zuschnitt. Schließlich erfolgte im Mai 1812 die Einteilung der Oberherrschaft in zwei Forstdepartements, durch die Waldforste und Landforste geschieden wurden und die bis 1849 und darüber hinaus mit geringfügigen Abweichungen bis 1890 bestehen blieb.
Mit der 1850 erfolgten Auflösung des Rent- und Forstdepartements Frankenhausen wurde als Forstmeisterbehörde das Oberforstamt Frankenhausen gebildet, das mit dem 1. Januar 1872 in Forstamt Frankenhausen umbenannt wurde. Dem Oberforstamt bzw. Forstamt Frankenhausen unterstanden zunächst zehn Forsteien einschließlich der beiden auf preußischem Gebiet im Südharz gelegenen und 1886 zum Harzforst zusammengeschlossenen Reviere Breitungen und Uftrungen. Das Forstamt Frankenhausen wurde mit dem 1. April 1890 aufgelöst. Seine Geschäfte gingen auf das gleichzeitig errichtete und für das ganze Fürstentum zuständige Oberforstamt Rudolstadt über.

Inhalt

1 Allgemeine Forst- und Jagdsachen.- 2 Kulturpläne.