Bestandssignatur

5-13-6200

Laufzeit

1836 - 1926

Umfang

9,1 lfm Akten und Amtsbücher (732 AE)

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Mit dem Gesetz vom 1. Mai 1850 wurden für die Schwarzburgischen Fürstentümer jeweils ein Kreisgericht für die Oberherrschaft mit Sitz in Rudolstadt und für die Unterherrschaft mit Sitz in Sondershausen gebildet. Diese führten neben ihren Aufgaben als Justizbehörde auch die Aufsicht über die im jeweiligen Sprengel bestehenden Justizämter. Infolge des nach dem Gerichtsverfahrensgesetz vom 27. Januar 1877 abgeschlossenen Staatsvertrags zwischen Preußen, Sachsen-Meiningen und Schwarzburg-Rudolstadt vom 17. Oktober 1878 wurde ein Landgericht für das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt, den Meinigischen Kreis Saalfeld und den Preußischen Kreis Ziegenrück mit Sitz in Rudolstadt errichtet. Gleichzeitig wurde das bis dahin bestehende Kreisgericht Rudolstadt mit Gesetz vom 1. März 1879 aufgehoben und seine Geschäfte dem neu errichteten Landgericht übertragen. Das Landgericht Rudolstadt blieb auch nach Aufhebung des selbständigen Staates Schwarzburg-Rudolstadt und seinem Aufgehen in das neu gebildete Land Thüringen bestehen. Bei der neuen Gerichtseinteilung Thüringens (Gesetz vom 15. Juli 1923) wurden dem Landgericht Rudolstadt die Amtsgerichte in Gräfenthal, Kahla, Königsee, Lobenstein, Oberweißbach, Pößneck, Rudolstadt, Saalfeld (mit Abteilung Leutenberg) und das Amtsgericht Stadtilm zugeteilt.

Inhalt

1 Einrichtung und Zuständigkeit.- 2 Gebühren und Rechnungswesen.- 3 Personal.- 4 Rechtspflege und Justiz im Allgemeinen.- 5 Beschwerden und Berufungen.- 6 Schuld-, Forderungs- und Entschädigungsklagen.- 7 Grund- und Eigentumsstörungen, Fischerei und Wasserrechte.- 8 Gewerbesachen.- 9 Erbschafts- und Familiensachen.- 10 Ehescheidungen.- 11 Vormundschaften.