Bestandssignatur

5-15-1010

Laufzeit

1843 - 1923

Umfang

6,2 lfm Akten und Amtsbücher (226 AE)

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Der mit dem Landesgrundgesetz vom 24. September 1841 gebildete Landtag tagte erstmals am 31. August 1843. Er besaß 13 Abgeordnete, von denen zwei durch die Ritter- und Freigutbesitzer, sowie je zwei durch den Gelehrten- und durch den Handelsstand unmittelbar gewählt wurden, während die vier Abgeordneten der Städte und die der drei bäuerlichen Grundbesitzer aber aus indirekten Wahlen hervorgingen. In die Jahre 1848, 1850 und 1852 fallen verschiedene Abänderungen des Wahlgesetzes, das durch das neue Landesgrundgesetz vom 8. Juli 1857 im Verein mit dem Wahlgesetz vom 14. Januar 1856 seine endgültige Form erhielt, in der es bis 1918 gültig blieb. Der Landtag setzte sich seitdem aus höchstens 15 Abgeordneten zusammen, von denen bis zu fünf vom Landesherrn auf Lebenszeit ernannt, fünf von den Höchstbesteuerten öffentlich und direkt gewählt und nur fünf durch allgemeine indirekte Wahlen bestimmt wurden. Jedoch wurde die Zahl der Abgeordneten seit 1904 für jede Klasse auf sechs, zusammen also auf 18 erhöht. Das Wahlgesetz für den Landtag des Freistaats Schwarzburg-Sondershausen legte die Anzahl von 16 Abgeordneten fest, die durch allgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahlen (auch der Frauen) nach dem Verhältniswahlrecht ermittelt wurden. Nach der Gründung des Landes Thüringen bestand der Landtag als Gebietsvertretung noch bis zum 12. April 1922, doch hatte man die Zahl der Abgeordneten seit 1921 auf zehn vermindert.

Inhalt

Allgemeine Landtagsangelegenheiten.- Schriftverkehr über Kammerschuldbücher.- Schriftverkehr über Staatsschuldbücher.- Die Landtage 1843-1911 nach Wahlperioden.- Landtage 1912-1922 mit Gebietsvertretung Schwarzburg-Sondershausen.- Drucksachen.