Bestandssignatur

5-15-6000

Laufzeit

1843 - 1924

Umfang

22 lfm Akten (1197 AE)

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

In Folge der bürgerlich-demokratischen Revolution von 1848 begann sich auch in Schwarzburg-Sondershausen allmählich die Dreigewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Justiz durchzusetzen. Am 17. März 1850 machte der schwarzburg-sondershäusische Landtag den Weg für die Reorganisation der Staatsverwaltung in dem kleinen Fürstentum frei. Sie trat am 1. Juli 1850 zusammen mit dem veränderten Verfassungsgesetz aus dem Jahre 1849, einem neuen Wahlgesetz und weiteren Reformgesetzen in Kraft. Damit wurde eine Zentralverwaltung auf den Weg gebracht, für deren Gestaltung das Vorbild der Behördenorganisation des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach Pate gestanden hat. Fortan wurden die Geschäfte des bis dahin kollegial arbeitenden Ministeriums durch fünf Ministerialabteilungen übernommen. Es entstanden die Abteilungen Staatsministerium (I. Abteilung), Inneres (II. Abteilung), Kirche und Schule (III. Abteilung), Finanzen (IV. Abteilung) und Justiz (V. Abteilung). Die Abteilungen I. - II. sowie IV. - V. entsprachen somit vier der fünf klassischen Ministerien (Auswärtiges, Inneres, Finanzen, Justiz). Diesen gab man zusätzlich die Abteilung Kirche und Schule hinzu.
Der Geschäftsbereich der Justizabteilung wurde mit dem Gesetz über die künftige Einrichtung des Ministeriums vom 16. August 1850 abgegrenzt.
Zum Ressort der V. Abteilung gehören u. a. die Aufsicht über die Strafanstalten, Lehnssachen, in welche die lehnsherrliche Entschließung einzuholen ist, Redaktion der Gesetzsammlung, Aufsicht über das Landesarchiv und die Aufsicht über die Ministerialbibliothek.
Die V. Abteilung bestand nach 1918 als Justizabteilung des Ministeriums bzw. der Gebietsregierung weiter und fand 1921 mit dem Übergang der Justizverwaltung auf das Land Thüringen ihr Ende.

Inhalt

1 Allgemeine Verwaltung der Justiz (Ministerialbibliothek, Gesetzessammlung, Aktenwesen).- 2 Registranden.- 3 Landesarchivwesen.

4 Reichs- und Landesgesetze sowie Verordnungen
Ziviljustiz.- Strafjustiz.- Militärjustiz.

5 Staatsverträge und Abkommen mit dem Ausland, Rechtshilfe.

6 Oberaufsicht über die gesamte Rechtspflege
Jurisdiktionsverhältnisse, Bezirksbildung, Justizbehörden und deren Geschäftsgang.- Rechtsgemeinschaft.- Gerichtsgemeinschaft.

7 Einzelne Justizbehörden
Oberappellations- und Oberlandgericht Jena.- Oberlandesgericht Naumburg.- Landgericht Erfurt.- Landgericht Sondershausen.- Justizamt/Amtsgericht Arnstadt.- Justizamt/Amtsgericht Ebeleben.- Justizamt/Amtsgericht Gehren.- Justizamt/Amtsgericht Greußen.- Justizamt/Amtsgericht Sondershausen.- Staatsanwaltschaft.- Gerichtsärzte.

8 Gefangenen- und Gefängniswesen.

9 Einzelne Gefängnisanstalten
Gefängnis Arnstadt.- Gefängnis Ebeleben.- Gefängnis Sondershausen.- Gemeinschaftliche thüringische Strafanstalten (Ichtershausen, Gräfentonna, Hassenberg, Untermaßfeld).- Zuchthaus Gräfentonna.- Frauenzuchthaus Hassenberg.- Gefängnisanstalt Hildburghausen.- Gefängnisanstalt Ichtershausen.- Zuchthaus Untermaßfeld.

10 Beamte und Angestellte einschließlich Prüfungssachen (auch Personalakten).- 11 Notariat, Rechtsanwaltschaft, Amtsanwaltschaft (auch einzelne Rechtsanwälte).- 12 Sachverständige.

13 Gnadensachen
Legitimationen (Volljährigkeitserklärungen, Namensänderungen, Ehelichkeitserklärung).- Dispense bei Eheschließungen, Ehescheidungen.- Straferlass und Begnadigungen.

14 Einzelne Privatrechtsfälle.- 15 Lehenssachen und Familien-Fideikommisse.- 16 Einzelne Strafsachen.

17 Grundbuchrecht
Anlegung der Grundbücher.- Einzelne Fälle.

18 Personenstandsgesetz und Standesämter.- 19 Vormundschaftswesen.- 20 Statistik.