Bestandssignatur

5-15-6250

Laufzeit

1836 - 1898

Umfang

14,8 lfm Akten (1308 AE)

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Im 18. Jahrhundert war der Aufbau der Gerichtsorganisation noch einfach gegliedert, jedoch die Zuständigkeit der Gerichte örtlich verschieden. Im 19. Jahrhundert erfolgte dann eine Vereinfachung der sachlichen Zuständigkeit der Gerichte.
Die so genannten Kreisgerichte, die in 1. Instanz wichtige Zivil- und Straffälle und in 2. Instanz vor den Justizämtern erstinstanzlich verhandelte Sachen entschieden, bestanden seit 1850 in Weimar, Eisenach, Weida, Sondershausen, Arnstadt und Rudolstadt, seit 1863 in Gera und Schleiz, seit 1868 in Coburg, Gotha und Zeulenroda. Das Appellationsgericht Eisenach stellte die Berufungsinstanz für Entscheidungen der Kreisgerichte dar. Letztinstanz war, soweit zulässig, das Oberappelationsgericht Jena.
1879 wurde die Reichsgerichtsverfassung eingeführt und damit die Kreisgerichte aufgehoben.
Deren Zuständigkeit wurde vom Landgericht Erfurt übernommen.

Inhalt

1 Amtssachen, Personalien.- 2 Fiskalprozesse und Aufsichtssachen.- 3 Privatklagen und Grundstückssachen.- 4 Familienrecht, Ehescheidungen.- 5 Strafsachen.