Bestandssignatur

5-16-1140

Laufzeit

1562 - 1922

Umfang

40,70 lfm Amtsbücher (1865 AE)

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Die Renterei Rudolstadt nahm bis Anfang des 18. Jahrhunderts rudimentär die Aufgaben einer zentralen Landeskasse wahr. Noch in den letzten Regierungsjahren des Grafen Albert Anton († 1710) wurde ein Kammerkollegium errichtet, das für die Leitung des landesherrlichen Vermögens in Gestalt der grundherrlichen Einkünfte des Grafen, der Domänen und umfangreichen Forsten und der Regalien, insbesondere des Bergwesens, zuständig war. Damit wurden diese Verwaltungsaufgaben von der Regierung gelöst und die Renterei der Kammer unterstellt. Die Kammer erschien seitdem stets als eine besondere, neben der Regierung stehende Landesbehörde. Sie war kollegial besetzt, wenn die Zahl ihrer Mitglieder auch in den nächsten Jahren noch gering war. Innerhalb der Kammer erscheint auch bald ein besonderer Bergrat, nachdem 1710 der bisherige Landrentmeister Johann Jakob Scheller mit dieser Aufgabe betraut wurde. Zur Kammer gehörte eine Kammerkasse, die sich im Laufe des 19. Jahrhunderts zu einer zentralen Hauptlandeskasse weiterbildete.

Bereits vor Inkrafttreten der neuen Ministerialorganisation war am 1. Juli 1849 eine Vereinigung der vielen Zentralkassen zur Hauptlandeskasse eingetreten. Sie unterstand nunmehr der Abteilung der Finanzen.

Inhalt

1 Renterei und Kammerkasse Rudolstadt.

2 Nebenrechnungen der Renterei und Kammerkasse Rudolstadt
Steuerrechnung Landrichter Heubel.- Oberherrschaftliche Ämter.- Steuern und Akzise.- Tranksteuer.- Zinsen.

3 Hauprechnungen der Hauptlandeskasse (Steuerkasse) Rudolstadt.

4 Spezialrechnungen der Hauptlandeskasse
Staatsministerium.- Inneres (auch Wasser-, Straßen-und Uferbau, Bauwesen, Feuerlöschwesen, Irrenhaus, Landes-Heil- und Pflegeanstalt Rudolstadt).- Kirche und Schule.- Finanzkollegium und Ministerium, Abteilung Finanzen (auch Forste, Jagd und Flöße sowie Hochbau).- Justiz.- Münze Rudolstadt.

5 Generalsteuerkasse.- 6 Sonstiges.