Bestandssignatur

5-22-1190

Laufzeit

1920 - 1959

Umfang

2,3 lfm Akten (152 AE)

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Im Zuge der Reichsreform von 1919 schuf sich das Reich eigene untere Finanzbehörden zur Verwaltung der Reichsteuern und Zölle.
Die Finanzämter wurden 1920 als dem Landesfinanzamt Thüringen unterstellte Reichsbehörde zur Erhebung der Besitz- und Verkehrssteuern des Reichs errichtet und 1945 der neuen Landesverwaltung unterstellt. Im Jahre 1946 erfolgte ihre Eingliederung in die Kreisverwaltungen. 1948 wurden sie dort jedoch wieder herausgelöst und als Steuerämter selbständige Landesbehörden.
Als Finanzämter wurden sie 1950 der Landesfinanzdirektion Thüringen untergeordnet. Im Jahre 1952 erfolgte schließlich ihre Eingliederung in die Kreisverwaltungen als "Unterabteilung Abgaben" der Abteilung Finanzen.
Das Finanzamt Sondershausen wurde 1920 errichtet und war für das Gebiet des Landkreises Sonderhausen zuständig. Seine Zuständigkeit erweiterte sich mit der Aufhebung des Finanzamtes Frankenhausen im Jahre 1944 auch um dessen Gebiet. Im Jahre 1952 erfolgte die Eingliederung in die Abteilung Finanzen des Rates des Kreises Sondershausen.

Inhalt

1 Allgemeines.- 2 Personalangelegenheiten.- 3 Steuerakten.