Bestandssignatur

5-22-1330

Laufzeit

1918 - 1923

Umfang

0,1 lfm Akten (7 AE)

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Durch die Reichsfinanzreform von 1919 wurden die Zollbehörden zu einem Teil der Reichsverwaltung. Bis dahin galten sie als Landesbehörden, welche ihre Grundlagen in den 1904 zwischen dem Reich (dem laut der Verfassung von 1871 die Zolleinnahmen zustanden) getroffenen Vereinbarungen gefunden hatten. Die im Zuge der Regelung von 1904 gegründeten Zollämter unterstanden zwar nominell den Bundesstaaten, die Reichsaufsicht über die einzelstaatlichen Finanzbehörden oblag jedoch so genannten ?Reichsbevollmächtigten? und ?Stationskontrolleuren?, die in den einzelstaatlichen Finanzbehörden tätig wurden. Sie überwachten die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und vertraten die fiskalischen bzw. volkswirtschaftlichen Interessen des Reichs. Die Beamten der Hauptzollämter und Zollämter in den Ländern dagegen waren Landesbeamte.
Die Zollämter in Schwarzburg-Sondershausen bzw. Schwarzburg-Rudolstadt waren folglich zu Beginn ihrer Existenz Landesbehörden, wobei sie seit 1919 bis zum Untergang des Deutschen Reichs im Jahre 1945 als Reichsbehörden anzusprechen sind.

Inhalt

Weinsteuer.- Tabaksteuer.- Mineralwassersteuer.- Besteuerung von Kohle.- Ausfuhren.