Bestandssignatur

5-22-1620

Laufzeit

1890 - 1936

Umfang

0,3 lfm Akten (13 AE)

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Die thüringischen Staaten (mit Ausnahme von Sachsen-Altenburg) schlossen nach der Gründung des Deutschen Bundes mit den Fürsten von Thurn und Taxis Postlehnverträge ab. Demnach wurde der Postbetrieb in beiden schwarzburgischen Oberherrschaften den Fürsten von Thurn und Taxis als Landerbpostmeistern übertragen, die Posthoheit aber bei den Fürstentümern gelassen. Die oberste Leitung hatte die Generalpostdirektion in Frankfurt am Main, der für die thüringischen Staaten das Postkommissariat Eisenach unterstellt war. Diese Postdienststellen firmierten beispielsweise in Schwarzburg-Rudolstadt als"Fürstlich Schwarzburg-Rudolstädtische Fürstliche Thurn und Taxissche" Postbehörden.
Die Unterherrschaften, die bereits vor 1806 von der kursächsischen Post bedient wurden, waren in den Postlehnvertrag mit den Fürsten von Thurn und Taxis nicht eingeschlossen. An die Stelle Sachsens trat durch Staatsvertrag vom 27. Dezember 1815 die Preußische Post. Obere Postbehörde war hier die 1815 errichtete Preußische Oberpostdirektion Erfurt.
Nach Auflösung des Deutschen Bundes wurde das Postlehnverhältnis mit den Fürsten von Thurn und Taxis 1867 aufgehoben und durch Staatsvertrag die gesamte Postverwaltung samt der Ausübung des Postregals an Preußen übertragen. Die Behörden führten seitdem die Bezeichnung der preußischen Postanstalten, doch wurde an den Postgebäuden neben dem preußischen das Wappen des jeweiligen Landesherren angebracht. Nach Gründung des Norddeutschen Bundes wurde das Postwesen Anfang 1868 Bundes- und ab 1871 Reichssache.
Für die thüringischen Staaten waren unter dem Generalpostamt in Berlin zuständig die Oberpostdirektion Dresden für Sachsen-Altenburg und die Oberpostdirektion Erfurt für alle anderen Fürstentümer, den preußischen Regierungsbezirk Erfurt sowie den Kreis Schmalkalden.
Die dem Generaltelegrafenamt in Berlin nachgeordneten Telegrafendirektionen in Dresden und Halle wurden 1876 aufgehoben und das Telegrafenwesen den zuständigen Oberpostdirektionen übertragen. 1880 erfolgte die Vereinigung des Generalpostamts und des Generaltelegrafenamts zum Reichspostamt. Den Oberpostdirektionen waren seit 1875 Postämter I. Klasse (mit einem Postdirektor), Postämter II. Klasse (mit einem Postmeister) und Postämter III. Klasse(mit einem Postverwalter) sowie die Postagenturen unterstellt. Nachgeordnete Telefgrafenbehörden waren die Telegrafenämter und Telegrafenstationen.
1950 wurde als Nachfolgerin der Reichspost in der Bundesrepublik die Deutsche Bundespost gegründet, in der DDR 1959 die Deutsche Post.
Die nur noch fragmentarisch überlieferten Bestände der Postämter Arnstadt und Rudolstadt als Postämter I. Klasse und Stadtilm als Postamt II. Klasse wurden 1938 von der Reichspostdirektion in Erfurt an das Staatsarchiv Rudolstadt abgegeben.

Inhalt

Eisgang- und Hochwassermeldedienst.- Postdienstgebäude.- Treibstoff für Kraftwagen.- Personenfahrpreise.- Fahrplan des Personenkraftverkehrs.- Kraftpostverkehr nach Teichel.- Personal.- Flugplatz Rudolstadt.