Bestandssignatur

5-33-1150

Laufzeit

(1888) 1916 - 1952

Umfang

7,3 lfm Akten (ca. 430 AE)

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Im Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen bestanden keine besonderen Baubehörden. Als technischer Referent für das gesamte Landesbauwesen wurde im 1850 errichteten Ministerium die Stelle eines Baurates geschaffen, für den sich später die Bezeichnung "Landesbauinspektor" durchsetzte. Ihm waren die Bezirksbaubeamte in bautechnischer Hinsicht unterstellt. Die Landesbauinspektion bestand als "Fürstliche Bauverwaltung", späeter als "Ministerial-, bzw. Regierungsbauamt" weiter bis zum Aufgehen des Staates Schwarzburg-Sondershausen im Land Thüringen im Jahre 1920.
Den 1820 errichteten Bezirksvorständen und späteren Landräten wurde ein Baubeamter beigegeben, der in technischer Hinsicht dem Baurat im Ministerium unterstand. Diesen Bezirksbaubeamten war war die Aufsichtstätigkeit über den gesamten staatlichen Hoch- und Tiefbau sowie über Gemeinde-, Kirchen- und Schulbauten übertragen. Der Bezirk Sondershausen hatte in der Unterherrschaft einen eigenen Bezirksbaubeamten, dem der Bezirk Greußen mit unterstand. Die neue Kreisordnung von 1912 löste Sondershausen als kreisfreie Stadt aus dem landrätlichen Bezirk heraus. Der Bezirksbaubeamte wurde als Kreisbeamter mit Sitz in Sondershausen weitergeführt, für die Dienststelle setzte sich die Bezeichnung "Kreisbauamt" durch.
Am 1. Oktober 1922 wurde in Sondershausen als untere staatliche Behörde as "Vorläufige Landesbauamt" errichtet. Ihm oblag der staatliche Straßen- und Hochbau, sein Amtsbereich umfasste mehrere Landkreise.
Der Landtagsbeschluss vom 16.6.1923 und die darauf basierende Ministerialverordnung des Landes Thüringen über die Errichtung Thüringischer Bauaämter vom 9. September 1923 waren die Grundlage für die Bildung des "Thüringischen Bauamtes Sondershausen" am 1. Oktober 1923.
Sein zuständigkeitsbereich umfasste den Landkreis Sondershausen und den Amtsgerichtsbezirk Allstedt im Landkreis Weimar. Der Seitz war in Sondershausen.
Das Bauamt gehörte zum Geschäftsbereich des Thüringischen Ministeriums für Inneres und Wirtschaft, Abtl. Inneres. Aufgrund des Notgesetzes vom 27. März 1924 war das Bauamt Sondershausen in Angelegenheiten der Straßen-, Wasser- und Baupolizei eine Geschäftsabteilung des Kreisdirektors Sondershausen. Mit dem1. Januar 1927 erfolgte eine Trennung des Tiefbaus (Straßenbau) und des Hochbaus. Die Aufgaben des Tiefbaus übernahm das neugebildete Landesbauamt Sondershausen, das weiterhin dem Innenministerium unterstand, während das ehemalige Bauamt Sondershausen als Hochbauamt weitergeführt wurde, nun jedoch zum Geschäftsbereich des Thüringischen Finanzministeriums gehörte.
Das Hochbauamt Sondershausen war zuständig für die Amtsgerichtsbezirke Sondershausen, Ebeleben (mit Schlotheim), Frankenhausen, Greußen und Allstedt und umfasste damit deben dem Landkreis Sondershausen noch Teile des thüringischen Kreises Weimar und der preußischen Kreise Worbis und Querfurt.
Durch die Verwaltungsreform von 1930 wurden sowohl das Landesbauamt Sondershausen als auch das Hochbauamt Sondershausen in das Thüringische Kreisamt Sondershasuen eingegliedert und bildeten hier die Abteilung 2 "Bauverwaltung". Die bisherige räumliche Zuständigkeit änderte sich jedoch dadurch nicht. Ebefalls blieb der Regierungsbaruat als Leiter der Abteilung in den hauptsächlichsten Angelegenheiten den Ministeriuen unmittelbar verantwortlich.

Inhalt

1 Allgemeines.- 2 Personal.- 3 Behördenhaus Sondershausen.- 4 Schlösser (Schloss Sondershausen, Schloss Possen).- 5 Landestheater Sondershausen.- 6 Staatsgüter.- 7 Justizgebäude.- 8 Forstgebäude.- 9 Kirchen- und Pfarrbauten.- 10 Schulen.- 11 Gebäude des Gesundheitswesens.- 12 Gasthäuser.- 13 Verschiedene Gebäude.