Bestandssignatur

5-33-1230

Laufzeit

1933 - 1945

Umfang

7,3 lfm Akten (867 AE)

Findmittel

Datenbank

Inhalt

ZUR BEACHTUNG:
Der Bestand enthält schutzwürdiges personenbezogenes Archivgut und unterliegt daher den gesetzlichen Schutzfristen gemäß § 17 ThürArchivG vom 29. Juni 2018 (GVBl. S. 308).

Mit dem 1. April 1923 wurde für jeden thüringischen Landkreis samt den eingeschlossenen Stadtkreisen eine untere Gesundheitsbehörde mit der Bezeichnung "Thüringischer Kreisarzt" errichtet, die dem Ministerium unmittelbar unterstand und seit dem 1. August 1926 in den Landkreisen zu einem Gesundheitsamt umgebildet wurde. Mit dem 1. Juli 1930 erfolgte die Eingliederung der Gesundheitsämter als Abteilung 4 in die jeweiligen Kreisämter, auf Grund einer reichsgesetzlichen Regelung aber wurde mit dem 1. April 1934 für jeden Land- und Stadtkreis ein staatliches Gesundheitsamt errichtet, das als selbständige Behörde unmittelbar dem Innenministerium unterstand. 1945 erfolgte jedoch wieder die Eingliederung in die Kreisverwaltung.

Inhalt

Stadt Sondershausen: Allgemeines.- Einzelakten (A - Z).- Sammelakten (A-Z).
Sondershausen-Land: Erbgesundheitssachen (A - Z).
Anmeldeverzeichnisse für das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses.