Bestandssignatur

5-33-3270

Laufzeit

1919 - 1949

Umfang

1 lfm Akten (79 AE)

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Die Forstverwaltung war der letzte wichtige Behördenzweig, der von den Gebieten der Einzelstaaten 1921 auf das Land Thüringen übernommen wurde. Die Organisation der Forstämter unterlag besonders in den 1920er Jahren vielen räumlichen Gebietsumwandlungen, ihre Anzahl verringerte sich durch ständige Forstamtszusammenlegungen. Die Oberförstereien der beiden ehemaligen schwarzburgischen Fürstentümer Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt wurden als "Thüringische Forstämter" weitergeführt. Das Thüringische Forstamt Hachelbich bestand von 1921 bis 1949. Zum 1. Oktober 1927 übernahm es Teile des gleichzeitig aufgelösten Forstamts Oberspier, im Oktober 1929 ging in ihm ferner das bis dahin bestehende Forstamt Seega auf. Der Bezirk des Forstamts Hachelbich wurde zum 1. Oktober 1949 auf die beiden dem Kreisforstamt Sondershausen unterstellten Oberförstereien Rathsfeld und Sondershausen aufgeteilt.

Inhalt

1 Allgemeine Verwaltung, Haushalts- und Rechnungswesen.- 2 Personal.- 3 Forstgrenzen, An- und Verkauf, Verpachtung, Nebennutzung, Gerechtigkeiten.- 4 Forstlicher Wegebau, Tief- und Hochbau.- 5 Forstwirtschaft, Forstbeschreibungen, Forststatistik, Forstordnungen, Forsteinrichtungen.- 6 Forstkulturangelegenheiten auch für Gemeinde- und Kirchenwaldungen, Wald- und Naturschutz.- 7 Holzgewinnung, Holznutzung, Holzverkauf.- 8 Jagdangelegenheiten.