Bestandssignatur

5-34-1350

Laufzeit

1940 - 1954

Umfang

28,3 lfm Akten (ca. 1500 AE)

Findmittel

Findkartei

Inhalt

Durch das Kreiseinteilungsgesetz vom 16. Juni 1922 sowie die Gemeinde- und Kreisordnung vom 22. Juni 1922, die beide am 1. Oktober 1922 in Kraft traten, wurde Thüringen in neun (später zehn) Stadt- und 16 Landkreise eingeteilt. Die Landkreise waren nunmehr Selbstverwaltungskörperschaften, die staatliche Aufgaben als Auftragsangelegenheiten verwalteten. Geleitet wurden sie von einem Kreisdirektor. 1926 entstanden als untere staatliche Verwaltungsbehörde Kreisämter, die seit 1939 die Bezeichnung "der Landrat" führten. Die weitgehenden Befugnisse der Kreise als Selbstverwaltungsorgane wurden bereits 1926 zurückgedrängt, 1933 wurde die kommunale Selbstverwaltung auch formell aufgehoben. Das Kreisgebiet erfuhr bis 1952 vor allem durch die Eingliederung des größeren Teils des ehemaligen preußischen Kreises Ziegenrück 1945 erhebliche Veränderungen.

Inhalt

1 Kreistag
Büro des Kreistags.- Kreistagsprotokolle.

2 Landrat
Büro des Landrats.- Kreisrat als Kollegium.- Organisations-Instrukteur.- Zusammenarbeit mit dem SED-Landesvorstand und dem SED-Kreisvorstand.- Information, Presse.- Rechtsstelle.- Planung und Materialversorgung.- Statistik.

3 Inneres
Personal.- Feuerlöschwesen.- Kreiskommission zur Durchführung der SMA Befehle 124 und 126 (Sequestrierung).

4 Finanzen
Kreishaushalt.- Gemeindehaushalt.- Vermögen, Schulden, Liegenschaften.- Rechnungsprüfung.

5 Wirtschaft und Arbeit
Industrie und Arbeit.- Verkehr.- Bauwesen.- Arbeit und Sozialfürsorge.- Berufsausbildung.

6 Land- und Forstwirtschaft
Ackerbau, Gartenbau.- Agrartechnik (Maschinen-Ausleih-Stationen).- Viehwirtschaft.- Wasserwirtschaft.- Forsten.- Kreisbodenkommission - Durchführung der Bodenreform.

7 Handel und Versorgung
Organisation und Tätigkeit der Abteilung Handel und Versorgung.- Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse.

8 Gesundheitswesen
Gesundheitsfürsorge.- Mutter und Kind.- Frauenförderung.

9 Volksbildung und Kultur
Unterricht und Erziehung.- Jugendhilfe und Heimerziehung.