Bestandssignatur

5-51-2080

Laufzeit

1949 - 1977

Umfang

7,3 lfm Akten (163 AE)

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

ZUR BEACHTUNG:
Der Bestand enthält schutzwürdiges personenbezogenes Archivgut und unterliegt daher den gesetzlichen Schutzfristen gemäß § 17 ThürArchivG vom 29. Juni 2018 (GVBl. S. 308).

Rechtsgrundlage des Staatlichen Notariats war die Verordnung über die Errichtung und Tätigkeit des Staatlichen Notariats vom 15. Oktober 1952, wonach in jedem Stadt- und Landkreis beim Kreisgericht ein Staatliches Notariat eingerichtet wurde. Zulassungen zu Einzelnotariaten wurden nach 1952 nicht mehr erteilt, seit 1976 konnte der Minister der Justiz jedoch wieder Einzelnotare berufen, die jedoch nicht dem Anwaltskollegium beitreten durften. Die Staatlichen Notare wurden vom Minister der Justiz berufen und abberufen. Sie waren vorzüglich für Testaments- und Nachlassangelegenheiten zuständig. Hinzu kamen das Beurkundungs- und Beglaubigungswesen, Hinterlegungen und Verwahrungen sowie Vormundschafts- und Pflegschaftssachen. Vom Staatsarchiv Rudolstadt wurde lediglich die ältere Überlieferung des Staatlichen Notariats Gera übernommen. Die jüngeren Notariatsurkunden sind noch bei der Nachfolgebehörde zu erfragen.

Inhalt

1 Urkundensammlung.- 2 Register zur Urkundensammlung.- 3 Eidesstattliche Versicherungen.- 4 Lotto, Toto, Pokalauslosungen.- 5 Kirchenaustritte.- 6 Sonstiges.