Bestandssignatur

5-51-6200

Laufzeit

1966 - 1989

Umfang

1,9 lfm Akten (51 AE)

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Die Arbeiter- und Bauerninspektion (ABI) war eine staatliche und gesellschaftliche Kontrollbehörde zur Überwachung der Einhaltung von Gesetzen, Beschlüssen und volkswirtschaftlichen Planvorgaben in der DDR. Ihre Vorläufer waren die im Juni 1948 eingerichtete Zentrale Kontrollkommission und die 1952 gebildete Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle beim Ministerrat.
Die Arbeiter- und Bauerninspektion wurde am 13. Mai 1963 eingesetzt und war gleichzeitig dem Ministerrat und dem SED-Zentralkomitee rechenschaftspflichtig. Nachgeordnete Organe waren hauptamtlich besetzte Bezirks-, Kreis-, Stadt- und Stadtbezirkskomitees der ABI sowie gewählte Zweig- und Kombinatsinspektionen.
Gestützt auf eine umfassende ehrenamtliche Mitarbeit koordinierte die ABI die Einsätze der Arbeiterkontrolleure des FDGB, der FDJ, der Nationalen Front und anderer gesellschaftlicher Organisationen. Auch wenn die erzieherische Funktion der Kontrollen im Vordergrund stehen sollte, erwies sich die ABI als bürokratisches Instrument der SED.
Das Präsidium der Volkskammer der DDR unterstellte am 4. Januar 1990 das Zentrale Komitee der ABI als Komitee für Volkskontrolle der DDR der Volkskammer. Entsprechend sollten die ABI-Inspektionen der nachgeordneten Ebenen umgebildet werden, um als Instrument der Volkskontrolle über die Wirtschaft zu fungieren. Bereits zum Zeitpunkt der Volkskammerwahl im März 1990 stellte dieses Komitee seine Tätigkeit ein.

Inhalt

1 Bezirkskommission Gera.

2 Kreiskommissionen
Gera-Stadt.- Gera-Land.- Greiz.- Jena-Stadt.- Jena-Land.- Lobenstein.- Pößneck.- Rudolstadt.- Schleiz.- Stadtroda.

3 Betriebskommission des VEB Möbelkombinat.