Bestandssignatur

5-51-7300

Laufzeit

1976 - 1990

Umfang

2,3 lfm Akten (418 AE)

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Am 6. November 1952 wurde durch Verordnung (GBl. S. 1192) die staatliche Finanzrevisionen in den staatlichen Verwaltungen und Einrichtungen sowie in den Betrieben und Verwaltungen der volkseigenen Wirtschaft geregelt. 1966 wurde die Finanzrevision in der volkseigenen Industrie und in der Bau- und Baumaterialindustrie neu geregelt (GBl. II S. 167 und 353). Durch Beschluss des Ministerrats vom 12. Mai 1967 (GBl. II S. 329) wurde die Finanzrevision neu geregelt. Demnach organisierte das Finanzministerium die planmäßige Durchführung der staatlichen Finanzrevision in allen Bereichen der Volkswirtschaft. Es erließ verbindliche Revisionsrichtlinien und bestimmte die Schwerpunkte der Revisionstätigkeit. Die Mitarbeiter der Finanzrevision hatten weitreichende Prüfrechte und konnten überprüften Einrichtungen Auflagen zur Abstellung erkannte Mängel erteilen. Der Aufbau der Finanzrevision erfolgte entsprechend dem Produktions- und Territorialprinzip. Der Sitz der Inspektionen der Staatlichen Finanzrevision lag in den Bezirksstädten.

Durch Gesetz vom 15. Juni 1990 wurde die Staatliche Finanzrevision aufgehoben (GBl. I. S. 325). Die Staatliche Finanzrevision Gera fungierte bis zum 3. Oktober 1990 als Außenstelle des neu gegründeten und der Volkskammer direkt unterstellten Rechnungshofs der DDR und wurde danach aufgelöst.

Inhalt

Kreise Eisenberg, Gera (Stadt und Land), Greiz, Jena (Stadt und Land), Lobenstein, Pößneck, Rudolstadt, Saalfeld, Schleiz, Stadtroda, Zeulenroda.- Prüfungsberichte Amtsmissbrauch.