Bestandssignatur

5-51-7400

Laufzeit

1961 - 1991

Umfang

6,4 lfm Akten (143 AE)

Findmittel

teilweise erschlossen

Inhalt

Gesetzliche Grundlage der Zivilverteidigung der DDR war das Luftschutzgesetz vom 11. Februar 1958, das durch das Gesetz über die Zivilverteidigung vom 16. September 1970 abgelöst wurde. Aufgabe der Zivilverteidigung war der Schutz der Bevölkerung und der Volkswirtschaft vor den Auswirkungen militärischer Auseinandersetzungen und Katastrophen. Dazu unterhielt sie militärisch organisierte Einsatzkräfte, die seit 1978 uniformiert waren und der Befehlshoheit des Ministers für Nationale Verteidigung unterstanden. Die Zivilverteidigung sollte im Kriegsfall auch der Territorialen Verteidigung dienen. Im Frühjahr 1990 wurde sie in einen ausschließlich für den Schutz der Bevölkerung einzusetzenden Zivilschutz umgewandelt, der nach dem 3. Oktober 1990 dem Bundeswehr-Kommando Ost unterstellt wurde. Dieser wurde am 30. Juni 1991 aufgelöst.
In den kasernierten Einheiten der Zivilverteidigung dienten militärische Einsatzkräfte, welche von freiwilligen Helfern, im Ernstfall jedoch von Dienstverpflichteten (insbesondere von Frauen) unterstützt werden sollten. Die zentrale Ausbildung fand in der Schule für Zivilverteidigung und Feuerwehrwesen in Nardt (Lausitz) und am Institut für Zivilverteidigung in Beeskow statt. Darunter wurden Bezirksschulen und Kreisausbildungsstützpunkte eingerichtet.
Zu Beginn der 1960er Jahre wurde für den Bezirk Gera bei Bad Köstritz eine Bezirksschule der Zivilverteidigung errichtet. Das Gebäude der 1990 aufgelösten Bezirksschule der Zivilverteidigung wird heute von der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule genutzt.

Inhalt

Personalakten.- Gehaltsunterlagen.