Bestandssignatur

2-44-0625

Laufzeit

1871-1952

Umfang

27,9 lfm

Findmittel

Findbuch

Inhalt

Das Landgericht Erfurt entstand bei Inkrafttreten des Reichsgerichtsverfassungsgesetzes 1879 als höheres Gericht für die preußischen Kreise Erfurt, Weißensee, Langensalza und Mühlhausen sowie das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen. Im Jahre 1921 wurde das bisher zu Schwarzburg-Sondershausen gehörige Gebiet um Arnstadt und Gehren an das Landgericht Gotha abgetreten, dafür aber der neue thüringische Landkreis Sondershausen vollständig in den Gerichtssprengel des Landgerichts Erfurt einbezogen. Nachdem das Landgericht 1945 thüringische Behörde geworden war, wurde sein Gerichtssprengel 1949 auch auf die Bezirke der aufgelösten Landgerichte Gotha und Weimar ausgedehnt. Gleichzeitig kam aber der Kreis Langensalza an das neue Landgericht Mühlhausen. Das Landgericht Erfurt wurde 1952 aufgehoben.
Der Bestand ist 1949 vom Staatsarchiv Magdeburg, wo er unter Rep. C 76 lag, in das Archiv überführt worden.
Prozeßregister und Zivilprozesse.