Bestandssignatur

2-12-0018

Laufzeit

1835-1919

Umfang

24,0 lfm

Findmittel

Repertorium

Inhalt

Das Staatsgrundgesetz der Herzogtümer Coburg und Gotha vom 3. Mai sah als Volksvertretung für die den beiden Herzogtümern gemeinsamen Angelegenheiten, also für das Verhältnis beider Herzogtümer zum Herzogshaus, die Beziehungen zum Deutschen Bund und später zum Deutschen Reich und zu anderen Staaten, für das Staatsministerium, die gemeinschaftlichen Finanzen, das Zoll- und Postwesen, einen "Gemeinschaftlichen Landtag der Herzogtümer Coburg und Gotha" vor. Er setzte sich zunächst aus 11 Abgeordneten des Gothaer und 7 Abgeordneten des Coburger Landtags, die von diesen Landtagen zu wählen waren, seit 1874 aber aus allen Mitgliedern beider Landtage, also aus 19 Gothaer und 11 Coburger Vertretern zusammen. Die erste Tagung fand am 11. Mai 1853 in Coburg statt. Seitdem wechselte der Tagungsort stets zwischen Coburg und Gotha. Nach dem Sturz der Monarchie beendete der Gemeinschaftliche Landtag seine Tätigkeit am 16. April 1919.
Geschäftsakten in chronologischer Folge 1835-1919.- Gedruckte Sitzungsprotokolle 1853-1919.