Bestandssignatur

2-33-0392

Laufzeit

1882-1945, z.T. bis 1952

Umfang

40,0 lfm

Findmittel

Datenbank

Inhalt

Das thüringische Kreiseinteilungsgesetz von 1922 schuf mit Wirkung vom 1. Oktober 1922 den Stadtkreis und den Landkreis Eisenach. Der Landkreis wurde aus Gemeinden gebildet, die bisher den III. Verwaltungsbezirk (Eisenach) und IV. Verwaltungsbezirk (Dermbach) von Sachsen-Weimar-Eisenach gebildet hatten. Fernerhin wurden ihm einige Gemeinden des bisher gothaischen Landratsamtsbezirks Waltershausen und den sachsen-meiningischen Kreises Meiningen zugeteilt. Im Landkreis, der unter einem Kreisdirektor als Selbstverwaltungsorgan arbeitete, wurde 1926 als untere staatliche Verwaltungsbehörde ein Kreisamt errichtet. Es führte seit 1939 die Bezeichnung "Der Landrat". Nach Einführung der Demokratischen Kreisordnung von 1946 trat an seine Stelle der Kreisrat des Landkreises Eisenach.
Der Bestand wurde 1959 und 1960 vom Kreisarchiv Eisenach an das Archiv überführt.
Polizei- und Gendarmeriesachen, Fremdenpolizei, Paßwesen, Staatsangehörigkeitsfragen, Auswanderungen.- Verkehrswesen, Eisenbahnbau, besonders der Feldbahn, Straßenwesen und Straßenbau, Luftfahrt.- Wasser- und Bodenverbände, Meliorationsdarlehen, Wasserwirtschaft, Grundstückszusammenlegungen.- Gemeindeaufsicht, Darlehen an Gemeinden, Baudarlehen, Wohnungsfürsorge, Feuerlöschwesen, Wohlfahrtswesen, Jagdsachen.

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