Bestandssignatur

2-33-0393

Laufzeit

1858-1952

Umfang

32,8 lfm

Findmittel

Datenbank

Inhalt

Durch das thüringische Kreiseinteilungsgesetz wurden 1922 der Landkreis und der Stadtkreis Gotha gebildet. Der Landkreis umfaßte Gebiete, die früher zu den Landratsamtsbezirken Gotha, Ohrdruf und Waltershausen gehört hatten. Im Landkreis, der sich zunächst als Kommunalverband unter dem Kreisdirektor selbst verwaltete, wurde 1926 als untere Staatsverwaltungsbehörde ein Kreisamt errichtet. Es führte seit 1939 die Bezeichnung "Der Landrat". Nach Erlaß der Demokratischen Kreisordnung 1946 trat an seine Stelle der Kreisrat des Landkreises Gotha.
Der Bestand wurde 1948 vom Kreisrat Gotha übernommen.
Behördenorganisation, Personalsachen.- Staatsangehörigkeitsfragen.- Sicherheitspolizei, Gendamerie, Feuerpolizei.- Gemeindeangelegenheiten, Ortsstatuten Gemeindewahlen, Gemeindeämter, Gemeindevermögen, Gemeinderechungswesen, Trinkwasserversorgung.- Etat-, Kassen- und Rechnungswesen, Kreisfinanzen.-Bau- und Mietsachen, Baudarlehn, Zwangsenteignungen.- Handel und Gewerbe, Konzessionen, Maße und Gewichte, Verkehrsverhältnisse und Straßenbau.- Förderung der Landwirtschaft.- Wohlfahrtswesen, Fürsorge für Körperbeschädigte, Fürsorgeerziehung.

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