Bestandssignatur

2-16-0228

Laufzeit

1829-1868

Umfang

4,9 lfm

Findmittel

Repertorium

Inhalt

Bei Neuordnung der Gerichtsorganisation in den Herzogtümern Coburg und Gotha 1858 wurden die beiden Justizkollegien in Coburg und Gotha aufgehoben. An ihre Stelle traten die Kreisgerichte Coburg und Gotha, denen Justizämter und staatliche Stadtgerichte unterstanden, und als Berufungsgericht für die beiden Kreisgerichte das Appellationsgericht Gotha, dessen Gerichtssprengel die Herzogtümer Coburg und Gotha umfaßte. Höchste Gerichtsinstanz blieb weiterhin das Oberappellationsgericht Jena. Das Appellationsgericht Gotha wurde 1868 aufgehoben, als die beiden Herzogtümer der Gerichtsgemeinschaft thüringischer Staaten beitraten. An seine Stelle trat das Appellationsgericht Eisenach.
Gesetzentwürfe, Personalsachen, Gesuche um Akzeßerteilung, Prozesse, Justizverwaltungssachen, Zwangsversteigerungen, Bausachen der Gerichtsgebäude, Personalakten des Oberstaatsanwalts beim Appellationsgericht.