Bestandssignatur

2-16-0239

Laufzeit

1860-1887

Umfang

3,7 lfm

Findmittel

Repertorium

Inhalt

Nach Maßgabe des Gesetzes vom 9. Juni 1859 waren für Fluren, in denen Grundstückszusammenlegungen stattgefunden hatten, Grund- und Hypothekenbücher anzulegen. Für andere Fluren konnte die Anlegung solcher Grund- und Hypothekenbücher in besonderen Fällen angeordnet werden. Zur Durchführung dieser Aufgabe wurde 1860 die "Kommission für die Einrichtung der Grund- und Hypothekenbücher" gegründet. Sie bestand bis 1881.
Allgemeine Geschäftsakten 1860-1877.- Einrichtung der Grund-, Hypotheken- und Flurbücher, alphabetisch nach Fluren geordnet 1860-1887.