Bestandssignatur

2-13-0020

Laufzeit

1451-1664

Umfang

7,3 lfm

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

"Coburger Festungsarchiv"
Laufzeit:
1451-1664

Umfang:
7,3 lfm

Findmittel:
Repertorium

Inhalt:
Der Bestand enthält Archivalien, die von der Mitte des 15. Jh. bis zur Landesteilung von 1572 in den Kanzleien der wettischen Kurfürsten und Herzöge sowie anschließend unter der Vormundschaftsregierung des Kurfürsten August von Sachsen über die Söhne des gefangenen Herzogs Johann Friedrich des Mittleren 1572-1586 und in den ersten Jahren der folgenden Landesherrschaft des Herzogs Johann Casimir von Sachsen-Coburg in der Regierung zu Coburg über das Gebiet des späteren Herzogtums Gotha entstanden sind. Die älteren Archivalien gehörten offensichtlich zu dem Archivgut, das nach der Landesteilung von 1572, durch die das Gothaer Gebiet an die Coburger Linie fiel, aus dem Gemeinschaftlichen Ernestinischen Archiv in Weimar entnommen worden und nach Coburg gekommen war. Hier wurde es durch Akten der 1572 gebildeten Coburger Regierung erweitert. Aus dem "Vestunger Archiv" in Coburg, das bisher dieses Archivgut aufbewahrte, wurden schließlich 1855 die Archivalien, die das Gebiet des nunmehrigen Herzogtums Gotha betrafen, ausgesucht und in das Archiv nach Gotha überführt. Sie werden seitdem als "Coburger Festungsarchiv" bezeichnet. Der Name wird, obwohl er irreführend ist, auch hier beibehalten.
Wie bei einem frühneuzeitlichen Bestand zu erwarten, besteht auch das Coburger Festungsarchiv aus zahlreichen Einzelblättern, die nur selten größere inhaltliche Zusammehänge widerspiegeln. Zumeist enthält jedes neue Blatt auch einen neuen Vorgang. Deshalb wurden bei der archivischen Bearbeitung neben den Sachakten auch Sammelakten zu den entsprechenden Themen gebildet. Das Festungsarchiv enthält keine Vorgänge größerer politischer oder überregionaler Bedeutung, sondern nur unmittelbare Angelegenheiten zum Gebiet des Herzogtums Gotha, alphabetisch nach Ämtern und Orten gegliedert. Zumeist arbeitete die Behörde als Schlichtungs- und Justizinstanz, führte also Untersuchungen zu verschiedensten Delikten und Streitigkeiten, aber entschied auch in einfachen Verwaltungsfragen.