Bestandssignatur

2-44-0512

Laufzeit

1834, 1872-1949

Umfang

26,0 lfm

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

A Allgemeines, B Kommunalangelegenheiten, C Gewerbeaufsichtsangelegenheiten mit Gewerbekonzessionen, Gast- und Schankwirtschaften, D Krankenkassenaufsicht, E Wasserrechtliche Angelegenheiten darin u.a.: 1. Wasserbücher, 2. Verleihung von Wasserrechten, 3. Deichangelegenheiten und Flussregulierungen, 4. Talsperren

Bezirksrat und Bezirksausschuss Erfurt

Im Gegensatz zu Kreis und Provinz blieb der preußische Regierungsbezirk Erfurt stets lediglich Verwaltungsbezirk und war niemals zugleich auch Kommunalverband mit Selbstverwaltung. Doch rief die preußische Verwaltungsreform der Jahre 1872 bis 1876 auch hier neben der Regierung unter Heranziehung von Laienmitgliedern besondere Beschlussbehörden ins Leben. Bei Durchführung der preußischen Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 wurde 1874 im Regierungsbezirk Erfurt ein Verwaltungsgericht gebildet. Das Verwaltungsgericht führte seit 1875 die Bezeichnung Bezirksverwaltungsgericht. Es war Berufsinstanz für die als Kreisverwaltungsgerichte tätigen Kreisausschüsse und entschied entgültig über Beschwerden gegen die Verfahrensweise der Kreisverwaltungsgerichte. Das Bezirksverwaltungsgericht setzte sich aus fünf Mitgliedern zusammen. Zwei Mitglieder wurden von Staats wegen berufen. Einer von ihnen musste zum Richteramt, der andere zum höheren Verwaltungsdienst qualifiziert sein. Die übrigen drei Mitglieder wurden vom Provinzialausschuss gewählt. Daneben wurde 1876 mit Inkrafttreten der Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 für den Regierungsbezirk ein Bezirksrat ins Leben gerufen. Er bestand aus dem Regierungspräsidenten als Vorsitzendem, einem vom Minister des Innern ernannten höheren Verwaltungsbeamten und vier weiteren, von Provinzialausschuss gewählten Mitgliedern sowie je einem Stellvertreter. Zuständig war der Bezirksrat für die Aufsicht über die Kommunalverwaltung, den Schul- und Wegebau und ähnliche Aufgaben. Mit der Einführung des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 wurden mit Wirkung vom 1. April 1884 Bezirksverwaltungsgericht und Bezirksrat aufgehoben. An ihre Stelle trat auch für den Regierungsbezirk Erfurt ein Bezirksausschuss. Er setzte sich aus dem Regierungspräsidenten als Vorsitzendem und sechs weiteren Mitgliedern zusammen, von denen zwei Mitglieder, ein zum Richteramt und ein zum höheren Verwaltungsdienst qualifizierter Beamter, von Staats wegen ernannt, die übrigen aber von der Provinzialvertretung gewählt wurden. Der Bezirksausschuss war als Verwaltungsgericht und als Beschlussorgan tätig. Im Verwaltungsstreitverfahren trat er an die Stelle des bisherigen Bezirksverwaltungsgericht. Als Beschlussorgan bestanden seine Aufgaben in der Genehmigung bestimmter Angelegenheiten der Kommunalaufsicht, des Armenwesens, des Schulwesens, der Wasserpolizei, der Fischerei und Jagdpolizei, der Gewerbepolizei und in der Aufsicht über die Selbstverwaltungsorgane der Wirtschaft sowie über die Baupolizei, das Enteignungsverfahren und das Personalstandswesen.
Das preußische Anpassungsgesetz vom 15. Dezember 1933 führte dann die Auflösung des Bezirksausschusses herbei. Seine Aufgaben als Beschlussorgan gingen im wesentlichen an den Regierungspräsidenten über. Für die Verwaltungsgerichtsbarkeit blieb der Bezirksausschuss jedoch weiterhin als Bezirksverwaltungsgericht bestehen. - Die Akten sind mit dem Bestand Regierung Erfurt 1946 bis 1949 in das Archiv gekommen. Aus ihnen ist 1959 ein gesonderter Bestand gebildet worden.