Bestandssignatur

2-44-0534

Laufzeit

1935-1945

Umfang

4,1 lfm

Findmittel

Findbuch

Inhalt

Vom Kreisphysikus zum Gesundheitsamt
Seit der Neuordnung des Medizinalwesens 1820 waren ein Kreisphysikus/Wundarzt oder ein Kreischirurg tätig. Der ehemalige Kreispysikus erhielt 1901 die Bezeichnung Kreisarzt. Von 1935-1945 trat an seine Stelle ein Staatliches Gesundheitsamt. Nach der letzten Zählung vor der Durchführung des Gesetzes über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens (GVG) vom 3. Juli 1934 gab es in 471 preußischen Kreisen und kreisfreien Städten 397 Kreisärzte, die in der Regel als Ein-Mann-Betriebe ohne eigenes Amt oder Hilfspersonal tätig waren und zum Teil auch für zwei oder mehr Kreise zuständig waren. Daneben existierten nach einer Zählung von 1931 in Preußen etwa 50 kommunale, mit Räumlichkeiten und Sachmitteln ausgestattete Gesundheitsämter, in denen mehrere hundert Ärzte haupt- und nebenamtlich tätig waren. Durch das GVG vom 3. Juli 1934 wurden kommunales und staatliches Gesundheitswesen in der lokalen Instanz der Gesundheitsämter vereinigt. Als eigenständige Institution der unteren Verwaltung verfügte das Gesundheitsamt über eine eigene Ausstattung und Räume sowie eigenes Personal. Es sollte von einem staatlichen Amtsarzt geleitet werden, der bisher als Kreisarzt tätig war oder durch einen qualifizierten Kommunalarzt. Die Aufgaben wurden in Durchführungsverordnungen festgelegt, die auf die preußische Dienstanweisung für Kreisärzte vom 5. März 1934 und damit letztlich auf die Dienstanweisung für Kreisärzte vom 1. September 1909 zurückgingen. Neben den Aufgaben, die bis dahin von den Kreisärzten wahrgenommen wurden, waren dies nicht zuletzt Aufgaben der „Erb- und Rassenpflege“ einschließlich der Eheberatung sowie gesundheitliche „Volksbelehrung“ im Sinne der „Ausbreitung erbbiologischer und rassekundlicher Kenntnisse“ im damaligen Sprachgebrauch. Unterstellt waren die neuen Gesundheitsämter direkt dem Reichsinnenministerium. Diese maßgeblich von dem ehemaligen Kreisarzt Arthur Gütt betriebene Reform verfolgte das Ziel, einerseits „Erb- und Rassenpflege“ im nationalsozialistischen Sinne zu betreiben und andererseits das öffentliche Gesundheitswesen zu zentralisieren, um einheitliches staatliches Verwaltungshandeln zu garantieren. Im Sommer 1935 wurden in Preußen in 424 von 474 Kreisen Gesundheitsämter eingerichtet. Im Gesetzestext heißt es u.a. dazu:
„Die Gesundheitsämter sind staatliche Einrichtungen. Die Stadt- und Landkreise tragen zu den Kosten der Unterhaltung und Einrichtung nach Bedürfnis und Leistungsfähigkeit bei.
An Stelle staatlicher Gesundheitsämter können Einrichtungen der Stadt- und Landkreise als Gesundheitsämter im Sinne des § 1 anerkannt werden. In diesem Falle bleiben die Stadt- und Landkreise Kostenträger; sie erhalten vom Staat einen Zuschuss für den entstehenden Mehraufwand.“
Diese Verwaltungsstruktur hat zur Folge, dass die Überlieferung der Gesundheitsämter sowohl in Kommunalarchiven, je nach Trägerschaft, wie auch als staatliche Akten vorzufinden ist.

Für den Kreis Weißensee waren seit 1820 ein Kreisphysikus und ein Kreiswundarzt tätig. Seit 1889 blieb die Kreiswundarztstelle unbesetzt. Der Kreispysikus erhielt 1901 die Bezeichnung Kreisarzt. Schließlich trat 1935-1945 an seine Stelle ein Staatliches Gesundheitsamt für den 1932 um den Kreis Erfurt vergrößerten Kreis Weißensee. Die Akten des Gesundheitsamtes Erfurt (Stadt) befinden sich im Stadtarchiv Erfurt.
Der Bestand wurde 1959 vom Kreisarchiv Erfurt übernommen.
Amtsärztliche Untersuchungen zumeist von Einzelpersonen, nach Orten in alphabetischer Folge aufgestellt.