Bestandssignatur

1-15-0020

Laufzeit

1834-1931

Umfang

63,2 lfm

Findmittel

Repertorium

Inhalt

Zur Durchführung der Ablösung von Reallasten, Frondiensten und anderen Feudallasten wurde 1837 für das Herzogtum Sachsen-Altenburg die Generalkommission als Verwaltungs- und Spruchbehörde gebildet. Ihr waren die von Fall zu Fall eingesetzten Spezialkommissare unterstellt. Seit 1857 war sie auch für die Oberleitung der Grundstückszusammenlegung und Gemeinheitsteilungen zuständig. Das Fürstentum Reuß jüngerer Linie schloß sich für die Grundstückszusammenlegung und die Gemeinheitsteilungen 1860 der Altenburger Generalkommission an, so daß sich dadurch ihr Zuständigkeitsbereich über das Herzogtum Sachsen-Altenburg hinaus erweiterte. Für Reuß j. L. war sie seitdem unter der Bezeichnung "Fürstlich Reuß-Plauische Generalkommission für Grundstückszusammenlegung" als zweitinstanzliche Oberbehörde für Umlegungssachen tätig. Nach Bildung des Landes Thüringen blieb die 1922 in Thüringische Generalkommission zu Altenburg umbenannte Behörde in ihrem Wirkungsbereich weiter bestehen. Sie wurde erst 1931 aufgehoben. Ihre Aufgaben übernahm das Preußische Landeskulturamt Merseburg als die für das übrige Thüringen schon bisher zuständige obere Umlegungsbehörde.
Der Bestand wurde 1931 von der Generalkommission zu Altenburg ins Archiv übernommen.
Ablösungen nach dem Altenburger Ablösungsgesetz von 1837 1834-1904.- Ablösung der Realgerechtsame 1840-1888.- Jagdablösungen 1854-1856.- Büroakten der Generalkommission 1834-1931.- Ablösungsrezesse 1850-1871.- Behörden-Registranden 1837-1931.
Bei der Behörde entstandenes Repertorium, 4 Bde., aus dem 19. Jh.