Bestandssignatur

1-15-0820

Laufzeit

1574-1904

Umfang

1,0 lfm

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Kirchen- und Schulinspektionen
Die Leitung der äußeren Angelegenheiten von Kirche und Schule, in erster Linie Personal-, Bau- und Rechnungssachen sowie bis 1854 auch Eheangelegenheiten, wurde in der unteren Instanz seit dem Ende des 17. Jh. dem Amtmann und Superintendenten (Ephorus) gemeinsam übertragen. An Stelle des Amtmanns trat in den Städten der Bürgermeister, in den Patrimonialgerichten der Gerichtshalter. Seit 1799 setzte sich für diese Kommissionen, die im Fürstentum Altenburg bisher keinen besonderen Namen geführt hatten, die Bezeichnung Kirchen- und Schulinspektion durch. Bei Errichtung der Gerichtsämter 1854 wurden die Kirchen- und Schulinspektionen der Landbezirke diesen Amtssprengeln angeglichen. Schließlich erfolgte 1876 die Teilung der Kirchen- und Schulinspektionen in besondere Kircheninspektionen und Schulinspektionen. Die Kircheninspektionen setzten sich jetzt in den Städten aus Ephorus und Bürgermeister, in den Landratsamtsbezirken aus Landrat und Ephorus zusammen. Sie bestanden bis zur Trennung von Kirche und Staat 1920. Die Leitung der inneren Kirchenangelegenheiten wie der inneren Schulangelegenheiten, also die Aufsicht über den Unterricht, war innerhalb ihrer Amtssprengel alleinige Aufgabe der Superintendenten ohne Mitwirkung der Kirchen- und Schulinspektionen.

Die bei den Kirchen- und Schulinspektionen geführten Akten wurden 1926 bis 1928 von den Thüringischen Kreisämtern an das Archiv abgegeben. In Durchführung eines Vertrags zwischen dem Land Thüringen und der Thüringer evangelischen Kirche vom 25. Juni 1941 wurden Akten rein kirchlichen Inhalts 1946 an das Archiv der Thüringer evangelischen Kirche in Eisenach abgegeben. In den Bestand sind in größerem Umfang auch Akten der Superintendenturen als unterer Aufsichtsbehörden für die inneren Schulangelegenheiten eingegangen.

Kirchen- und Schulinspektion Altenburg
Die Kirchen- und Schulinspektion Altenburg wurde Ende des 17. Jh. errichtet und 1854 in die Kirchen- und Schulinspektionen Altenburg I, Altenburg II und Schmölln geteilt, die für die jeweiligen Gerichtsämter zuständig waren. Sie bestand bis zur Trennung der Kirchen- und Schulverwaltung 1876.

Die Akten der Kircheninspektion Altenburg wurden am 15. Juli 1946 auf Grund des erwähnten Aktenaustauschvertrages vom 25.6. / 23.7.1941 an das Landeskirchenamt in Eisenach abgegeben und befinden sich heute im Landeskirchenarchiv Eisenach. Nur die Akten der schulischen Belange wurden laut Aktenaustauschvertrag im Staatsarchiv Altenburg zurückbehalten, sodass heute nur noch die Akten über die Schulaufsicht und Lehrerpersonalsachen im Bestand enthalten sind.

Bei der erweiterten Retrokonversion des maschinenschriftlichen Findbuchs wurde die Nummerierung beibehalten. Die Lücken in der Signatur-Reihenfolge erklären sich durch die nach Eisenach abgegebenen Akten.

Die an das Landeskirchenarchiv Eisenach abgegebenen Akten befinden sich heute dort im Bestand (?)