Bestandssignatur

1-12-0003

Laufzeit

1792-1921

Umfang

19,4 lfm

Findmittel

Repertorium

Inhalt

Durch das Grundgesetz des Herzogtums Sachsen-Altenburg vom 29. April 1831 wurde die alte feudale Verfassung abgeschafft und die Grundlage zu einer konstitutionellen Monarchie gelegt. Die als Volksvertretung tätige und an der Gesetzgebung mitwirkende Landschaft setzte sich zunächst aus 8 Abgeordneten der Rittergutsbesitzer, die im direkten Verfahren gewählt wurden, und je 8 Abgeordneten der Städte und des Bauernstandes zusammen. Diese wurden in indirekten Wahlen festgestellt. Gleiches und direktes Wahlrecht wurde 1848 eingeführt. Seit 1850 bestand die Landschaft aus 9 Abgeordneten der Höchstbesteuerten, 9 Abgeordneten der Städte und 12 Abgeordneten der Landbevölkerung. Die Abgeordneten der Höchstbesteuerten wurden in den Wahlkreisen im direkten Verfahren gewählt, während die 21 Abgeordneten der Städte und der Landbevölkerung aus Wahlen in sieben Wahlkreisen hervorgingen. In jedem Wahlkreis zerfiel die Wählerschaft in drei nach der Steuerleistung eingeteilte Klassen, von denen je einen Abgeordneten in direkter Wahl bestellte. Aber schon 1857 wurde ein neues Wahlverfahren eingeführt, das im wesentlichen dem von 1831 glich. Bei den fortschreitenden politischen Verhältnissen konnte es sich aber auf Dauer nicht behaupten, so daß 1870 das Wahlsystem von 1850 wieder in Kraft gesetzt wurde. Im Jahre 1909 fand dabei noch eine Änderung statt. Seitdem wählten im 1. Wahlkreis (Altenburger-Stadt) die 2. und 3. Klasse je zwei Abgeordnete, wodurch sich die Landschaft auf 32 Abgeordnete erweiterte.
Nach dem Sturz der Monarchie war die Landesversammlung seit 1919 höchstes Staatsorgan im Freistaat Sachsen-Altenburg. Sie ging aus allgemeinen, gleichen und direkten Wahlen hervor und wurde 1921-1923 als Gebietsvertretung des Gebiets Altenburg fortgesetzt.
Der Bestand wurde 1924 vom Archiv übernommen, blieb aber zunächst noch im Kreisamt in Altenburg liegen und wurde erst 1935 in das Magazin des Archivs im Schloß zu Altenburg überführt.
Landtagsverhandlungen, Petitionen, Gesetze, Staatsverwaltungssachen in chronologischer Folge.