Bestandssignatur

1-14-0027

Laufzeit

1541-1849

Umfang

5,4 lfm

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Die Kammer (Rentkammer) zog die grundherrlichen Einnahmen des Landesherrn ein, verwaltete den grundherrlichen Besitz des Landesherrn und die Regalien (Hoheitsrechte) einschließlich der Forsten, stand dem landesherrlichen Bauwesen vor, stellte die Etats auf, führte die Rechnungsprüfung durch und bestritt alle Ausgaben des Hofes und des Kammerguts. Ihr unterstanden die in Eigenwirtschaft des Landesherrn stehenden oder verpachteten landwirtschaftlichen Güter (Kammergüter).
Die Einnahmen der Kammer stammten A. aus der landesherrlichen Grundherrschaft: 1. Zinsen und Zehnten grundhöriger Bauern, 2. dem "Handlohn" bei Vererbung der Bauerngüter, 3. "Zu- und Abschreibegeld" bei Veräußerungen von Teilen des Bauerngutes, 4. "Abzugsgelder" bei Wegzug aus dem Amtsbezirk und 5. den umfassenden Forstnutzungen, B. aus den Realien: Bergabgaben, Salzabgaben, Zöllen aus dem Geleitwesen und C. aus den seit der 2. Hälfte des 17. Jhs. von der Kammer in Anspruch genommenen bisher landständischen Steuern, der Tranksteuer sowie der alten Land- und nunmehrigen Kammersteuer.
Die Anfänge der Kammer zu Altenburg gehen bis 1603 zurück. Der Renterei war im 17. Jh. zeitweise ein besonderer Kammerrat vorgesetzt. Aber erst als das Fürstentum unter sachsen-gothaische Landesherrschaft kam, wurde 1673 die Kammer als besondere Landesbehörde errichtet und 1709 zum Kollegium ausgestaltet. Die Kammer wurde Ende 1848 aufgehoben und am 1. Januar 1849 mit der Landesregierung als Obersteuerbehörde zum Finanzkollegium vereinigt. Der Bestand kam 1932 aus den Roten Spitzen, den Türmen des ehemaligen Bergerklosters zu Altenburg, in das Archiv.

Inhalt: Kammerakten über das Forstamt Klosterlausnitz.