Bestandssignatur

1-14-0020

Laufzeit

1574-1627

Umfang

7,2 lfm

Findmittel

unerschlossen

Inhalt

Die Anfänge der Kammer zu Altenburg gehen bis 1603 zurück. Der Renterei war im 17. Jh. zeitweise ein besonderer Kammerrat vorgesetzt. Aber erst als das Fürstentum unter sachsen-gothaische Landesherrschaft kam, würde 1673 die Kammer als besondere Landesbehörde errichtet und 1709 zum Kollegium ausgestaltet. Sie verwaltete den grundherrlichen Besitz des Landesherrn einschließlich der Forsten sowie die Regalien und zog die Ordinar- und Tranksteuer ein. Die Kammer wurde Ende 1848 aufgehoben und am 1. Januar 1849 mit der Landesregierung als Obersteuerbehörde zum Finanzkollegium vereinigt.