Bestandssignatur

4-11-2010

Laufzeit

1303 - 1883

Umfang

82,5 lfm

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Das Hildburghäuser Fürstentum entstand 1680 zunächst als Landesportion des Herzogs Ernst von Sachsen-Hildburghausen innerhalb des Gothaer Herzogtums, der wie seine sechs Brüder über eine eigenständige Hofhaltung verfügen wollte. Schon nach kurzer Zeit war er aber mit den Einnahmen aus den ihm zugesprochenen Ämtern Eisfeld, Heldburg, Hildburghausen und Schalkau nicht zufrieden, sondern bestrebt, gleich seinen drei ältesten Brüdern über ein selbständiges, vergrößertes Territorium zu verfügen. 1702 erlangte er die volle Landeshoheit über sein mittlerweile um die Ämter Sonnefeld und Königsberg vergrößertes Territorium. Spätestens jetzt entstanden nun auch alle drei zeittypischen Landesbehörden (Regierung, die seit 1670 existierende Kammer und Konsistorium). Ein eigenes Geheimes Ratskollegium entstand in Hildburghausen erst spät, wenngleich auch verschiedene Beamte den Geheimratstitel erhielten und dem Herzog teilweise als enge Berater fungierten. Der Herzog bediente sich eines Kabinettssystems mit einem Kabinettssekretär, dessen Bezeichnung als Hofkanzlei bis 1745 seinen Niederschlag in den Akten findet. Erst 1780 kam es zur Bildung eines Geheimen Ratskollegiums. Die starke Verschuldung des Fürstentums, die mit der vollen Souveränität des Herzogs ihren Anfang nahm, und unter Herzog Ernst Friedrich III. Carl (Regent 1748-1780) ihren Höhepunkt erreichte, führte im Jahre 1769 zur Einsetzung einer kaiserlichen Debit- und Administrationskommission, die von Prinz Joseph Friedrich von S.-Hildburghausen initiiert und bis zu seinem Tode 1787 auch im Wesentlichen geleitet worden ist, die aber auch danach das Finanzwesen des Kleinstaates bestimmte (Behördengeschichte siehe: Ulrich Heß: Geheimer Rat und Kabinett in den ernestinischen Staaten Thüringens, Weimar 1962). Die Archivalien von Kabinettskanzlei und Geheimen Rat bildeten den Grundstock des Geheimen Archivs Hildburghausen, das aber noch um Archivalien weiterer Provenienzen, u.a. auch der Debitkommission, vermehrt worden ist. Das Herzogtum Sachsen-Hildburghausen (seit 1724 statt des halben Amts Schalkau mit dem Amt Behrungen) ging in seinen wesentlichen Teilen 1826 im Herzogtum Sachsen-Meiningen auf, lediglich die Ämter Königsberg und Sonnefeld fielen an die Herzöge von Sachsen-Coburg-Gotha. Mit dem Ende des Herzogtums 1826 endete der Bestand allerdings nicht, sondern es wurden Akten nun meiningischer Zentralbehörden mit Sitz in Hildburghausen angefügt.
Das Geheime Archiv Hildburghausen wurde 1854 mit dem Geheimen Archiv Meiningen vereinigt, das gleichermaßen als Archiv der obersten Landesbehörden für die Aufnahme der wichtigsten Haus- und Staatssachen angelegt worden ist. Das gesamte Geheime Archiv unterstand ab 1848 direkt dem Staatsminister, blieb aber ohne hauptamtliche und fachliche Leitung. Ende des 19. Jahrhunderts entstand ein Findbuch, in dem die beiden Teile getrennt aufgeführt wurden.
Bei der Neubearbeitung ab 2002 sind beide Teile wieder getrennt worden. Das Geheime Archiv Hildburghausen enthält nun die Überlieferung des Hildburghäuser Kabinettes und des Geheimen Rates, aber auch einzelne Archivalien anderer Landesbehörden des Hildburghäuser Fürstentums sowie der herzoglichen Familie, soweit letztere beim Umzug des Herzogs 1826 nicht mit nach Altenburg genommen wurden. Die Gliederung wurde bei der Neubearbeitung des Bestandes von 2002-2020 bis auf kleine Änderungen beibehalten.
Soweit möglich und sinnvoll, wurden Archivalien provenienzgemäß anderen Beständen zugeordnet (hier v.a. Debitkommission, aber auch Oberlandesgericht Hildburghausen usw.). Darüber hinaus waren fälschlich meiningische Akten hier aufgenommen worden und umgekehrt. Diese Unterlagen wurden ebenfalls den entsprechenden Beständen hinzugefügt. Stattdessen erhielt das Geheime Archiv Hildburghausen Stücke aus dem aufgelösten Bestand Finanzarchiv Geschichtliches, die inhaltlich in das Geheime Archiv passen (z.B. Unterlagen der herzoglichen Familie).
Ein weiteres Problem waren einzelne Verzeichnungseinheiten aus ungeordneten Einzelblättern, die sortiert und zu entsprechenden, meist kleineren Faszikeln zusammengefasst wurden. Die überlieferten Signaturen aus Buchstaben sowie römischen und arabischen Ziffern wurden zugunsten des numerus currens abgelöst.