Bestandssignatur

4-11-2600

Laufzeit

1456 - 1886

Umfang

298 lfm

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Einleitung

Der Pertinenzbestand „Ältere Rechnungen“ oder früher „kleines Rechnungsarchiv“ enthält hauptsächlich Rechnungen zentraler und nachgeordneter Behörden sowie weiterer Einrichtungen der Herzogtümer Sachsen-Coburg-Meiningen und Sachsen-Hildburghausen aus der Zeit vor der Neugestaltung des Herzogtums Sachsen-Meinigen im Jahr 1831.
Der Bestand umfasst Rechnungen der Kammern in Meiningen und Hildburghausen, der Ämter und Kammergüter sowie zentraler Landschafts- und Sonderkassen. Darüber hinaus enthält er Rechnungen der 1806 mit dem Ende des alten Reiches aufgelösten fränkischen Reichsritterschaft im Kanton Rhön-Werra.

Geschichte des Amtsbuch- und Rechnungsbuchwesens

Neben Urkunden gehörten Amtsbücher bereits früh zum System der schriftlichen Fixierung von Rechtshandlungen. Schon im Frühmittelalter entstanden Vorläufer von Amtsbüchern, welche die Ausübung vornehmlich herrschaftlicher Rechte beziehungsweise das Verwaltungshandeln chronologisch, prozessual und inhaltlich dokumentierten. Während dies hauptsächlich über längere Zeiträume hinweg geschah, fanden ebenfalls spezifische Episoden Niederschlag. Einen Aufschwung erfuhr das Amtsbuchwesen seit dem 13. und dann vor allem im 14. Jahrhundert mit der voranschreitenden Verbreitung der Schriftlichkeit und der zunehmenden Ablösung des Beschreibstoffes Pergament durch Papier.
Amtsbücher sind Bücher, die während des Verwaltungsprozesses von Behörden und Institutionen mit amtlichem Charakter angelegt und benutzt werden. Die Einträge sind dabei oft in verschiedene Rubriken unterteilt, meist chronologisch oder alphabetisch gegliedert und blattweise nummeriert. Der Amtsbuchbegriff beschreibt in Abgrenzung zu Akten und Urkunden einen dritten, insbesondere in Genese, Aufbau und Format separat stehenden Unterlagentypus. Amtsbücher wurden angelegt und aufbewahrt, um als Beleg- und Beweismittel für das vergangene Verwaltungs- oder Herrschaftshandeln zu dienen. Vor Gericht hatten sie eine hohe Beweiskraft und die in ihnen aufgeschriebenen Sachverhalte waren kaum anfechtbar. Sie dienten weiterhin als Vorlagen für Abrechnungen und zur Erhebung von Steuern.
Die Amtsbücher decken als Misch- oder Spezialbücher verschiedene Funktionen ab. Zu letzteren gehört die Abbildung des externen und internen Schriftverkehrs, der Organisation von Geschäftsgängen oder der Wirtschaftsführung.
Je nach ihrem Zweck wird zwischen verschiedenen Amtsbüchern unterschieden. Zur regelmäßigen Überlieferung zählen Bürger-, Flur- und Grund-, Handels-, Hypotheken-, Konsens-, Kopial- oder Traditions-, Lager-, Lehens-, Protokoll-, Quittungs-, Schreins- und Sportelbücher, Matrikel, Nekrologe, Urbare oder Salbücher, Urkundenregister und, nicht zuletzt, Rechnungsbücher.
„Aufzeichnungen über Rechnungsvorgänge gehören zu den frühesten Zeugnissen schriftlicher Verwaltungstätigkeit in der Geschichte der Menschheit.“ So sind beispielsweise Auskünfte über Tempeleinnahmen in Mesopotamien aus dem 3. Jahrtausend v. Chr. überliefert. Im deutschen Sprachraum lassen sich erste Formen von Rechnungsbüchern am Ende des 13. Jahrhunderts in Tirol nachweisen.
Rechnungsbücher, auch Handlungsbücher, sind von Unternehmen sowie weltlichen oder geistlichen Einrichtungen geführte interne Verzeichnisse. Aufgrund meist detaillierter Sachangaben erscheinen sie in vielen Fällen als bedeutende Zeugnisse der Landes-, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Dadurch sind sie als pragmatisches und nicht repräsentatives Schriftgut zu verstehen, für deren Erstellung keine einheitlichen Richtlinien existierten.
Durch die meist eher profane Ausrichtung bilden Rechnungsbücher ebenfalls Begebenheiten oder Lebensgeschichten solcher Menschen ab, die sonst nur selten Erwähnung in offiziellem Schriftgut finden. Die Bandbreite reicht von Mägden, Knechten und ungelernten Arbeitern über Handwerker bis hin zu Spezialisten wie Orgelbauern, Glasmachern und Baumeistern. Deren wirtschaftliche Verflechtungen lassen sich oft über mehrere Jahre lang verfolgen.
Die Entstehungs- und Nutzungsgeschichte von Rechnungsbüchern beeinflusst deren Charakter. Einerseits lassen Schriftarten, Zeilenabstände, Einrückungen und Hervorhebungen den Versuch der Schreiber erkennen, ein Rechnungsbuch übersichtlich und auch für andere Nutzer verständlich zu gestalten. Andererseits zeugen Änderungen und Nachträge wie Durchstreichungen, Überschreibungen oder Revisionen vom ständigen Gebrauch und der damit einhergehenden Veränderung.
In Rechnungsbüchern sind nicht allein Geschäfts- oder Steuerabwicklungen verzeichnet, sondern es werden Einnahmen und Ausgaben direkt gegenübergestellt. Damit dienen Rechnungsbücher heute als Quellen der Rekonstruktion des Aufbaus und der inneren Struktur von Betrieben, Behörden und Herrschaften in Mittelalter und Früher Neuzeit. Mitunter gelten Rechnungsbücher, ihre Anlegung und Bearbeitung als Vorgänger der heutigen doppelten Buchführung.
Als Maß- und Gewichtseinheiten nutzten die Schreiber die ihnen geläufigen – teilweise nur lokal gebräuchlichen – Größen ohne nähere Erläuterung, was eine Übertragung in heutige Einheiten teilweise schwierig macht. Damit bilden Rechnungsbücher Zeugnisse territorialer Eigenheiten, was ebenfalls für die Überlieferung der jeweiligen Schriftsprache gilt.

Rechnungsbuchwesen des Herzogtums Sachsen-Meiningen

In den sächsischen Herzogtümern war bereits im 15. Jahrhundert eine Rentkasse gebildet worden, der 1642 der Verwaltungszweig der Kammer vorgesetzt wurde.
Bei der Entstehung des Herzogtums Sachsen-Meiningen im Zuge der Teilung des Herzogtums Sachsen-Gotha im Jahr 1680 war die Entwicklung der Finanzverwaltung in den wettinischen Staaten im Grunde bereits abgeschlossen. Als lokale Finanzbehörden Sachsen-Meiningens dienten die sechs unterländischen Ämter (Frauenbreitungen, Maßfeld, Meiningen, Salzungen, Sand, Wasungen), die in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts um die Ämter Altenstein und Römhild sowie die drei oberländischen Ämter (Rauenstein, Schalkau, Sonneberg) erweitert wurden.
Diese Kammergüter unterstanden direkt der Kammer als Zentralinstanz. Die Trennung von Polizei- und Finanzverwaltung, die im 18. Jahrhundert vollzogen wurde, fand ebenso im Bereich der Ämter statt: Mit Amtsvogteien, später Amtskastnereien, entstanden selbstständige Unterbehörden der Kammer. Diese erhoben jeweils die grundherrlichen Einkünfte des Landesherrn in ihrem zuständigen Gebiet. Große Kammergüter rechneten weiterhin direkt mit der Kammerkasse ab.
Während eines Jahres hielten die Rechnungsführer die Einnahmen und Ausgaben fortlaufend in einem Journal, meist ‚Manual‘ genannt, fest. Nach Abschluss des Rechnungsjahres fertigten sie aus diesen die nach sachlichen Gesichtspunkten geordneten Jahresrechnungen. Dies geschah in zwei Arbeitsschritten: Der Rechnungsführer erstellte die Konzeptrechnung, welche von einem Schreiber in Kanzleischrift übertragen wurde. Beide Versionen unterlagen einer Revision. Die Ausfertigung der Jahresrechnung galt als das wertvollste Zeugnis der Rechnungslegung.
Speziell für die Rechnungsführung zuständige Beamte wurden in Sachsen-Meiningen Anfang des 18. Jahrhunderts eingestellt. 1709 ist erstmals ein Rechnungsexaminator bei der Renterei bekannt, bevor die Rechnungsprüfung 1740 um Rechnungsrevisoren erweitert wurde. Moderne Züge erhielt das Revisionswesen Ende des 18. Jahrhunderts, als bei der Kammer eine Rechnungskommission aus fünf bis sechs Beamten gebildet wurde. Diese unterstand ab 1826 unmittelbar dem neugebildeten Finanzdirektorium beim Geheimen Ministerium.
Die Kammerordnung aus dem Jahr 1666 besagte, dass eine Jahresrechnung vor dem Michaelistag am 29. September zu beginnen und am Abend vor Michaelis zu schließen sei. Daher dauerte ein Rechnungsjahr bei von den Kammerfinanzbehörden Sachsen-Meiningens ausgestellten Rechnungen zunächst vom 29. September bis zum 28. September des darauffolgenden Jahres. Ab 1777 dauerte das Rechnungsjahr vom 1. April bis zum 31. März bevor man sich seit 1866 am Kalenderjahr orientierte.
Die Währung, in der Kammer- und Amtsrechnungen geführt wurden, waren zunächst fränkische Gulden. Ab 1684/1685 ging die Meininger Kammer, analog zum Vorbild in Gotha, dazu über, die Rechnungen in Reichstalern zu führen. Einige Ämter und Sonderkassen hielten bis 1813 am fränkischen Gulden fest. Seit 1813/1814 führte man den rheinischen Gulden ein, der bis zum Übergang zur Reichsmark 1875 Gültigkeit hatte.
In den Amtsrechnungen wurden die Einnahmen und Ausgaben nicht allein festgehalten. Am wichtigsten war die Gegenüberstellung von Soll und Ist in beiden Bereichen – allerdings eindeutig getrennt zwischen Einnahme und Ausgabe. Salden in einzelnen Positionen hatten weniger Bedeutung. Zu den Einnahmen zählten landesherrliche Erträge wie Erbzinsen, Getreideerträge, Zehntpachten, Frongelder, Wald-, Jagd-, Teich- und Fischwassernutzungen gefolgt von bürgerlichen und bäuerlichen Abgaben wie Handlohn, Lehngeldern, Abzugs- und Einzugsgeldern, Handwerksgeldern, Amtsstrafen und Waldbußen. Die Ausgaben wiederum setzten sich aus Zinsen, Dienerbesoldung, Zehrung und Botenlohn, Bürobedarf, Schreibgebühren, Baukosten, Unterhaltung und Gerichtsgebühren zusammen. An die Geldrechnungen schlossen sich häufig noch Naturalrechnungen an.
Anhand der Kammerrechnungen lässt sich die Besitz- und Vermögensentwicklung der Meininger Herzöge nachvollziehen. Die Auflistung der Einnahmen beginnt mit dem Vorjahresüberschuss gefolgt von verschiedenen Steuern (Kammer-, Ordinar-, Extra- und Tranksteuer) der Ämter und ehemals reichsritterschaftlichen Dörfer. Es folgten die Erträge aus Zoll und Geleit, Münze, Post, Salzwerk und Jagd. Danach wurden Einnahmen aus Ämtern und Kammergütern aufgelistet, gefolgt von Einkünften aus Brauhaus, Fruchtbodenverwaltung, Fideikommissbesitz, Zinsen, Steuern, Regalien, Grundherrschaft, Hofverwaltung und Kapitalaufnahme.
Die Ausgaben flossen in fürstliche Handgelder für den Herzog und seine Anverwandten, Eheausstattungen, Hochzeiten, Begräbnisse und Verehrungen; des Weiteren in Kramwaren und Lohn für Handwerkerarbeiten. Hinzu kamen noch die Besoldung von Beamten der Zentral- und Hofverwaltung, Dienerzehrung, Diäten, Postgelder, Marstallkosten, Bezahlungen für Kunstmaler und Ausgaben für die Bettmeisterei.

Bestandsgeschichte

Seit 1680 nahm die Renterei bei der Kammer die Rechnungsrevision vor. Ab 1786 bestand eine besondere Rechnungskommission, deren Aufgaben 1826 aus dem Verantwortungsbereich der Kammer herausgelöst und dem Geheimen Ministerium unmittelbar unterstellt wurden. Bereits 1829 fand die nächste Umstrukturierung statt. Die Oberaufsicht über das Rechnungswesen übernahm die selbstständige Rechnungskammer, die dem Landesministerium unterstand.
Das Archiv der herzoglichen Rechnungskammer befand sich bereits in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts in der Galerie des Rundbaus im Schloss Elisabethenburg. Die Aufgaben der Rechnungskammer übernahm nach der Umgestaltung der Zentralverwaltung 1848 das Revisionsbüro, welches der I. Ministerialabteilung unterstand und bis 1923 bestehen blieb. Der Bestand der Älteren Rechnungsbücher wurde 1842 unter der Verwaltung des herzoglichen Revisionsbüros als Rechnungsarchiv gebildet. 1925 wurde er vom neu gebildeten Thüringischen Staatsarchiv übernommen.
Für vorgenommene Bewertungsmaßnahmen bestehen keine Nachweise. Grundsätzlich weist der Bestand eine hohe Homogenität auf, was gegen eine Bewertung oder Bereinigung spricht. Bestehende Lücken sind vermutlich auf andere Umstände zurückzuführen.
Eintragungen im alten Findhilfsmittel lassen zwischenzeitlich geplante, aber nicht durchgeführte Ordnungsarbeiten vermuten. Um einzelne Bereiche besser voneinander zu trennen, erhielten diese weitere Ordnungsnummern. Diese wurden zum Teil ersetzt durch Nummern, welche dem Format der neuen Bestandssignatur entsprechen. Dabei erhielten die einzelnen Bereiche ebenfalls eigene Bestandssignaturen, was auf eine geplante Aufteilung des Bestandes in einzelne Teilbestände hinweist.
Zu Beginn der letzten Bearbeitung befanden sich die Akten des Bestandes im Rundbau des Schlosses Elisabethenburg in Meiningen, welcher vom Staatsarchiv Meiningen als Magazin genutzt wurde. Die Rechnungsbücher lagerten unverpackt, stehend, nach Provenienzen – und innerhalb dieser Einheiten chronologisch – geordnet in einem Holzregal. Dünnere Rechnungen waren zum Teil gebündelt und in Einschlagmappen verpackt. Der Bestand belegte dabei eine Fläche von 278 lfm.
Während der Aufnahme wurden Rechnungsbücher aufgefunden, die zum Bestand 4-11-2650 Neuere Rechnungen gehören (siehe dazu auch das alte Findbuch ÄR, S. 50-52). Diese Neueren Rechnungen wurden aus dem Bestand Ältere Rechnungen ausgegliedert, dem Bestand Neuere Rechnungen angegliedert und dort verzeichnet.
Die Rechnungen wurden im Archivfachinformationssystem AUGIAS flach verzeichnet, wobei jede Einheit eine eigene Signatur erhielt. In einer Vielzahl der gebundenen Rechnungen befanden sich lose Einlagen, die herausgenommen und gesondert in Einschlagmappen verpackt wurden. Sie erhielten dieselbe Signatur wie die dazugehörige Rechnung, was auf den Etiketten mit den Vermerken „(1/2)“ und „(2/2)“ abgebildet wurde.
Die Reihenfolge der Verzeichnung richtete sich nach derjenigen im alten Repertorium, die im Großen und Ganzen der Aufstellung im Regal im Rundbau entsprach. Die Titelvergabe folgte den Informationen auf den Titelblättern. Für die inhaltliche Beschreibung unerhebliche Zusätze wie beispielsweise „Etat-Rechnung“, „Geld-Rechnung“, „Stück-Rechnung“ oder „Haupt-Rechnung“ wurden weggelassen. Die angegebenen Laufzeiten orientieren sich ebenfalls an den Titelblattinformationen. Einlagen, Vermerke oder Revisionen anderen Datums wurden für die Datierung nicht berücksichtigt. Zusätzliche Hinweise, z.B. auf besondere Einbände (Makulatur, Pergament) o. ä. wurden im Feld ‚Bemerkung‘ notiert.
Infolge der offenen Lagerung waren die Rechnungsbücher äußerlich stark verschmutzt und zeigten aufgrund der ungünstigen klimatischen Bedingungen zu einem großen Teil Schimmelbefall. Es fanden sich ebenfalls vereinzelte Verunreinigungen durch Mäuse- und Vogelkot, sowie Wasserschäden, Tinten- und Wurmfraß. Weiterhin war eine Vielzahl mechanischer Beschädigungen, von defekten Einbänden bis zu eingerolltem und eingerissenem Papier, feststellbar. Im Zuge der jüngsten Bestandsbearbeitung wurden die Verschmutzungen mittels Trockenreinigung ausgeräumt sowie aufgetretene Verblockungen konservatorisch behandelt.
Als letztes Findmittel diente eine vermutlich 1985 im Rahmen einer Bestandsrevision angefertigte handschriftliche Abschrift eines älteren Findbuches.

Bestandsanalyse

Der Umfang des Bestandes beträgt nach der jüngsten Bearbeitung 298 lfm mit 11.177 Verzeichnungseinheiten im Archivfachinformationssystem AUGIAS. Er liegt gereinigt, fachgerecht verpackt, flach verzeichnet und geordnet vor. Das Findhilfsmittel entspricht aktuellen fachlichen Standards. Der Bestand besteht zum Großteil aus fest eingebundenen Amtsbüchern, die Laufzeit beginnt 1456 und endet 1886.
Im Bestand sind zwei inhaltliche Schwerpunkte auszumachen: Fast die Hälfte des Bestandes nehmen Amtsrechnungen ein. Gefolgt von der zweiten größeren Überlieferungseinheit, den Stiftungsrechnungen, die etwa ein Fünftel des Umfanges betreffen. Mit jeweils fast der Hälfte des Umfanges sind das 18. und 19. Jahrhundert die zeitlichen Schwerpunkte der Überlieferung.
Das größte Auswertungspotential bieten die Älteren Rechnungen dadurch, dass sich meist über mehrere Jahre, teils sogar mehrere Jahrzehnte lang aufeinanderfolgende Rechnungsbücher erhalten haben. Damit lassen sich zum einen das wirtschaftliche Handeln, andererseits auch spezielle Unternehmungen wie zum Beispiel Bauvorhaben einzelner Ämter, Behörden oder Verwaltungszweige detailliert nachverfolgen. Man erhält dadurch nicht nur einen Einblick in die herrschaftliche Verwaltung, sondern ebenso in von Bürgern, Handwerkern und Bediensteten erbrachte Leistungen. Anhand der Kammerrechnungen kann die Besitzgeschichte des Herzogtums Sachsen-Meiningen nachgezeichnet werden.
Erhaltene Duplikate, nachträgliche Revisionen sowie im Laufe der Rechnungserstellung entstandene Dokumente wie Extrakte, Monita oder ähnliches bieten die Möglichkeit, das Rechnungsbücherwesen weitergehend zu untersuchen.
Die Forschungsmöglichkeiten sind bei den Rechnungsbüchern nicht ausschließlich auf deren Inhalt begrenzt. Die Verschiedenartigkeit der Einbände bietet ebenfalls Gelegenheiten zur Untersuchung: Von Pergament über Leder bis zu Papier, von unscheinbar bis zu aufwändig gestaltet reicht die Spanne. Dazu gehören ebenfalls sogenannte Makulatureinbände, die bereits nachweislich als Quelle wissenschaftlicher Forschung dienten, aber ebenfalls noch zum Eröffnen weiterer Kenntnisse einladen.

Nutzungshinweise

Zur besseren Übersichtlichkeit wurde die Klassifikation aufgrund der teilweise großen Menge darin enthaltener Verzeichnungseinheiten in einzelne Orte beziehungsweise Ämter unterteilt. Rechnungsbücher deren Inhalt laut Titel Informationen zu mehreren Orten/Ämtern enthalten, wurden jeweils in den Unterpunkt des erstgenannten Ortes einsortiert.
Im Jahr 1735 erbte das Fürstentum Meiningen einen Teil des Fürstentums Coburg. Das neue Gebiet um die Ämter Sonneberg, Neuhaus und Schalkau wurde fortan als „Meininger Oberland“ bezeichnet. Analog dazu entstand für die altmeiniger Gebiete um die Ämter Altenstein, Frauenbreitungen, Maßfeld, Meiningen, Salzungen, Sand und Wasungen die Bezeichnung „Meininger Unterland“.
Die Rechnungen des Amtes Sonneberg sind erst seit etwa den 1820er Jahren unter dieser Bezeichnung zu finden. Für die vorhergehende Zeit sind sie unter der Bezeichnung ‚Amt Neustadt‘ verzeichnet, da sich die Verzeichnung nach den Angaben an beziehungsweise in den Rechnungsbüchern richtete. Tatsächlich sind in den als ‚Amt Neustadt‘ verzeichneten Rechnungen ausschließlich Rechnungen, die den Sonneberger Teil des ehemaligen Amtes Neustadt betreffen, enthalten. Das ‚große Amt Neustadt mit Sonneberg‘ war in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts gebildet worden. Bereits zu dieser Zeit bestanden zwei voneinander getrennte Hochgerichtsbezirke. Spätere Erbauseinandersetzungen führten 1742 zur endgültigen Teilung des Amtes Neustadt. Das Herzogtum Sachsen-Meiningen bekam den Sonneberger Teil zugesprochen, erhielt jedoch seinen Anspruch auf das gesamte Amt Neustadt in der fortgesetzten Verwendung der Bezeichnung ‚Amt Neustadt‘ – teilweise mit dem Zusatz ‚jetzt in Sonneberg‘ – in den Amtsrechnungen des Meininger Amtes Sonneberg bis 1822 aufrecht.
Rechnungen der Wallfahrt Grimmenthal finden ihre Fortsetzung in den Rechnungen des Hospitals Grimmenthal, welches auf die Wallfahrt folgte. Informationen sowie eine Edition zur Wallfahrt Grimmenthal finden sich bei Johannes Mötsch: Die Wallfahrt zu Grimmenthal.
Das Amt Salzungen fiel während der Bearbeitung durch eine mehrfache Unterteilung seit Anfang des 14. Jahrhunderts auf. Die einzelnen Teile wechselten häufig den Besitzer, wobei es durchaus zu Wiederholungen und Überschneidungen kam. So standen bereits in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts für eine kurze Zeit alle drei Teile unter Wettinischer Herrschaft – sie gehörten allerdings zu unterschiedlichen Zweigen des Hauses. Erst im Jahr 1657 vollzog sich die endgültige Vereinigung.

Literaturhinweise

- Bechstein, Ludwig: Zur Geschichte des Hennebergischen Gesammt-Archives in Meiningen. In: Zeitschrift für die Archive Deutschlands, 2/1850.
- Beck, Friedrich/Henning, Eckart (Hg.): Die archivalischen Quellen. Mit einer Einführung in die Historischen Hilfswissenschaften. Köln/Weimar/Wien 2004.
- Gleba, Gudrun/Petersen, Niels (Hg.): Wirtschafts- und Rechnungsbücher des Mittelalters und der Frühen Neuzeit. Formen und Methoden der Rechnungslegung: Städte, Klöster und Kaufleute. Göttingen 2015.
- Heß, Ulrich: Forschungen zur Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte des Herzogtums Sachsen-Coburg-Meiningen 1680-1829. 3 Bände. Sonneberg 1954.
- Heß, Ulrich: Geschichte der Behördenorganisation der thüringischen Staaten und des Landes Thüringen von der Mitte des 16. Jahrhunderts bis zum Jahre 1952 (=Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Thüringen, Bd. 1). Jena/Stuttgart 1993.
- Menne-Haritz, Angelika: Schlüsselbegriffe der Archivterminologie. Lehrmaterialien für das Fach Archivwissenschaft (= Veröffentlichungen der Archivschule Marburg, Bd. 20). Marburg 1992.
- Mötsch, Johannes: Die Wallfahrt zu Grimmenthal. Urkunden, Rechnungen, Mirakelbuch. Köln/Weimar/Wien 2004.
- Müller, Ernst: Übersicht über die Bestände des Landesarchivs Meiningen (=Veröffentlichungen des Thüringischen Landeshauptarchivs Weimar, Bd. 4). Weimar 1960.
- Müller, Ernst: Zur Geschichte des Gemeinschaftlichen Hennebergischen Archivs in Meiningen. In: Archivar und Historiker. Studien zur Archiv- und Geschichtswissenschaft. Sonderdruck Berlin o.J., S. 141-161.
- Pätzold, Stefan: Amtsbücher des Mittelalters. Überlegungen zum Stand ihrer Erforschung. In: Archivalische Zeitschrift 81 (1998), S. 87-111.

Korrespondierende Bestände

Landesarchiv Thüringen
4-11-2650 Neuere Rechnungen
4-12-2000 Staatsministerium und Abteilung des herzoglichen Hauses und des Äußeren
4-12-2001 Revisionsbüro
4-12-2002 Hofmarschallamt
4-12-2003 Hofbauamt
4-12-3000 Staatsministerium, Abt. des Inneren
4-12-4000 Staatsministerium, Abteilung der Justiz
4-12-6000 Staatsministerium, Abteilung Finanzen

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass alle Bestände des LATh – StA MGN welche das Herzogtum Sachsen-Meiningen betreffen, mit den Älteren Rechnungen korrespondieren können.
Der Inhalt des Bestandes Ältere Rechnungen findet zum Teil eine direkte Fortsetzung im Bestand Neuere Rechnungen. Die Trennung liegt dabei hauptsächlich um die 1830er Jahre, als im Rahmen einer Finanzreform im Herzogtum Sachsen-Meiningen das Domänenvermögen mit dem landschaftlichen Vermögen zusammengeführt wurde.

Zitierweise und Bestellvorschrift für die Bestellung von Akten im Landesarchiv Thüringen - Staatsarchiv Meiningen:

4-11-2600, Ältere Rechnungen, Nr. 5350.

Zitierweise in Publikationen:

Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen, 4-11-2600, Ältere Rechnungen, Nr. 5350.