Bestandssignatur

4-33-4011

Laufzeit

1834-1930

Umfang

0,4 lfm

Findmittel

Findkartei

Inhalt

Die in den sachsen-meiningischen Kreisen zur Aufsicht über die Gemeinde-, Kirchen-, Stiftungs- und Genossenschaftswaldungen eingerichteten Forstämter blieben nach 1921 für das ehemalige Gebiet Meiningen als Kreisforstämter in Hildburghausen, Meiningen, Saalfeld und Sonneberg bestehen. Ihnen oblagen außerdem die Oberaufsicht über die Privatwaldungen und forstpolizeiliche Maßnahmen. Das Kreisforstamt bildete bis 1926 der Vorstand der Forstabteilung für nichtstaatliche Waldungen des ehemaligen Gebietes Meiningen in Hildburghausen, die 1924 aus der Forstabteilung Meiningen hervorgegangen war, mit dem jeweiligen zuständigen Kreisdirektor in Hildburghausen, Meiningen, Saalfeld und Sonneberg. Nachdem die Aufgaben der Forstabteilung Hildburghausen von dem Finanzministerium übernommen worden waren, setzte sich das Kreisforstamt seit 1926 aus einem Ministerialforstbeamten und dem zuständigen Landrat zusammen. Bei der Umbildung der unteren Forstbehörden durch die thüringische Forstordnung von 1930 wurden diese Kreisforstämter im ehemaligen Gebiet Meiningen aufgehoben und ihre Aufgaben den Thüringischen Forstämtern übertragen.
Der Bestand war mit dem Sachsen-Meiningischen Forstamtsbestand Hildburghausen vereinigt gewesen bis 1999, in diesem Jahre wurde eine Trennung vorgenommen. Die Übernahme des Bestandes erfolgte 1956-1958, 1960.
Kartei von 1960-1961.