Bestandssignatur

4-33-4204

Laufzeit

1872-1950

Umfang

1,2 lfm

Findmittel

Findkartei

Inhalt

Zur Verwaltung der Staatswaldungen wurde seit 1921 in dem ehemaligen Gebiet Meiningen der größte Teil der bisherigen sachsen-meiningischen Oberförstereien als Thüringische Forstämter fortgesetzt. Diese unterstanden einer aus der Gebietsregierung Meiningen hervorgegangenen Forstabteilung in Meiningen, die bis 1924 bestand. Danach wurden sie dem Finanzministerium unmittelbar unterstellt und durch Forsträte in den Forstaufsichtsbezirken Meiningen, Hildburghausen und Saalfeld überwacht. Bei der Umbildung der unteren Forstbehörden durch die thüringische Forstordnung von 1930 wurden im ehemaligen Gebiet Meiningen dem Aufgabenbereich der Forstämter auch die Waldungen der Gemeinden und anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften sowie die Genossenschaftswaldungen zugefügt. Das Forstamt Eisfeld ist 1930 aus dem Bezirksforstamt Eisfeld hervorgegangen, dem 1946 noch das Forstamt Sachsendorf zugeordnet wurde. Es ging bei der umfassenden Umbildung der Forstbehörden 1949 in der Oberförsterei Sachsendorf, seit 1950 Sachsenbrunn und der Oberförsterei Unterneubrunn des Kreisforstamtes Hildburghausen auf. Der Bestand wurde 1956-1958, 1960 übernommen.
Kartei von 1960-1961.