Bestandssignatur

4-33-4028

Laufzeit

1898-1949

Umfang

1,2 lfm

Findmittel

Findkartei

Inhalt

Zur Verwaltung der Staatswaldungen wurde seit 1921 in dem ehemaligen Gebiet Meiningen der größte Teil der bisherigen sachsen-meiningischen Oberförstereien als Thüringische Forstämter fortgesetzt. Diese unterstanden einer aus der Gebietsregierung Meiningen hervorgegangenen Forstabteilung in Meiningen, die bis 1924 bestand. Danach wurden sie dem Finanzministerium unmittelbar unterstellt und durch Forsträte in den Forstaufsichtsbezirken Meiningen, Hildburghausen und Saalfeld überwacht. Bei der Umbildung der unteren Forstbehörden durch die thüringische Forstordnung von 1930 wurden im ehemaligen Gebiet Meiningen dem Aufgabenbereich der Forstämter auch die Waldungen der Gemeinden und anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften sowie die Genossenschaftswaldungen zugefügt. Das Forstamt Hellingen ist 1939 aus den Forstämtern Heldburg-Ost und Heldburg-West hervorgegangen. 1946 wurde es dem Thür. Forstamt Heldburg zugeschlagen. Der Bestand wurde 1956-1958, 1960 übernommen.
Kartei von 1960-1961.